Zum Inhalt springen

Politisches System


Politische Systeme zu verstehen ist nicht immer ganz einfach. In diesem Beitrag versuchen wir, dir das politische System in Liechtenstein in einfacher Sprache näherzubringen.

 

 

Politisches System allgemein

 

„Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Grundlage des Staates ist die Verfassung von 1921, die die konstitutionelle Verfassung von 1862 ablöste und eine der wichtigsten Errungenschaften für das Land darstellte. Grundlage des Staates ist die Verfassung von 1921, die die konstitutionelle Verfassung von 1862 ablöste.“ – Quelle: Liechtenstein Marketing

Das klingt alles erst einmal sehr kompliziert. Einfach erklärt bedeutet das Folgendes:

Bis zur Trennung der Staatsgewalten im Jahr 1921 war der Fürst „das Gesetz“ und vereinte alle Staatsgewalt in sich. Seit der Verfassungsänderung von 1921 ist die Staatsgewalt „im Fürsten und im Volke“ verankert. Letztmalig wurde die Verfassung im Jahr 2003 abgeändert. 

Heute ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Das bedeutet, dass die Stellung und die Aufgaben des Fürsten in der Verfassung festgelegt sind und er gemeinsam mit dem vom Volk gewählten Parlament (= Landtag) über Gesetze entscheidet.

Die Staatsgewalt wird, damit es nicht zum Machtmissbrauch kommt, in 3 Gewalten aufgeteilt:

  • Judikative (Recht sprechende) Gewalt = die Gerichte
  • Exekutive (vollstreckende) Gewalt = die Regierung
  • Legislative (gesetzgebende) Gewalt = der Landtag und der Fürst

Plutowiki, CC0, via Wikimedia Commons

Copyright: Plutowiki, CC0, via Wikimedia Commons

 

Fürstenhaus

Das heutige Staatsoberhaupt, Fürst Hans-Adam II., ist der 15. Fürst des Hauses Liechtenstein. Am Staatsfeiertag 2004 übergab er die Aufgaben an seinen Sohn, den Erbprinz Alois. Der Fürst blieb zwar Fürst, Regierungsgeschäfte als Staatsoberhaupt führt seither aber Erbprinz Alois.

Der Fürst vertritt das Land in vielfältiger Weise, vor allem gegen aussen. Darüber hinaus kann er aber auch von den folgenden Rechten Gebrauch machen:

  • den Landtag angeloben, auflösen, schliessen und vertagen,
  • die Regierung ernennen (der Vorschlag für die Regierungsmitglieder kommt vom Landtag)
  • Richter:innen ernennen (gemeinsam mit dem Landtag),
  • vom Parlament und vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen (= Sanktionsrecht)

Landtag (Legislative)

Der Liechtensteinische Landtag ist das Parlament (= gewählte Volksvertretung eines Landes) des Fürstentum Liechtensteins. Er besteht aus 25 Abgeordneten (Parlamentarier:in) und wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt. Die Abgeordneten bilden zusammen mit dem Fürsten die Legislative (= gesetzgebende Gewalt). Bei Uneinigkeit zwischen dem Fürsten und dem Landtag entscheidet eine Volksabstimmung. Der Landtag beschliesst beispielsweise neue Gesetze oder stimmt über das Budget des Landes ab. Das macht er in sogenannten Landtagssitzungen.  Zudem können ohne seine Zustimmung keine Gesetze erlassen oder abgeändert werden.

Nachdem ein Gesetz vom Landtag beschlossen worden ist, muss es noch vom Fürsten genehmigt, vom Regierungschef gegengezeichnet sowie im Landesgesetzblatt bekannt gegeben werden. Erst dann ist es eigentlich gültig.

Die 25 Landtagsabgeordneten werden in offener Listenwahl (= die von den Parteien nominierten Personen müssen nicht Mitglied der Partei sein) im Verhältniswahlrecht aus zwei Wahlkreisen gewählt, dem Oberland mit 15 Sitzen und dem Unterland mit 10 Sitzen.

Parteien

Bei der Landtagswahl 2021 traten alle 5 bisher im Landtag vertretenen Parteien an:

Nachgefragt!

Wie stehen die liechtensteinischen Parteien zu den Themen Wählen ab 16, erleichterte Einbürgerung, (mehr) staatliche Förderung für erneuerbare Energien und Gleichstellung von homosexuellen Paaren?

Regierung (Exekutive)

Die Regierung (= Exekutive) hat die Aufgabe, die Dinge, die in den Gesetzen stehen, umzusetzen.  Sie besteht aus 5 Mitgliedern (Regierungschef und vier Regierungsräten) und wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Die aktuellen Regierungsmitglieder sind:

  • Regierungschef Dr. Daniel Risch (VU)
  • Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni (FBP)
  • Regierungsrätin Dominique Hasler (VU)
  • Regierungsrat Manuel Frick (FBP) und
  • Regierungsrätin Dr. Graziella Marok-Wachter (VU)
  • Stellvertreter:innen

Jedes Regierungsmitglied ist Leiter:in eines Ministeriums und trägt die Bezeichnung Minister:in. Die Regierung ist in folgende fünf Ministerien organisiert:

Der Regierung unterstellt ist die Liechtensteinische Landesverwaltung. Sie besteht aus 19 Ämtern, 27 zusätzlichen Dienststellen und anderen Einrichtungen.

Gerichte (Judikative)

Die Gerichte (= Judikative) haben dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten und rechtmässig ausgeführt werden. Bei Verstössen kommt es im Rahmen der Rechtsprechung zu Sanktionen (= Strafen). Aufgeteilt sind die Gerichte in Angelegenheiten, die Zivil- (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und Strafsachen betreffen, in drei sogenannte Instanzen (= hierarchische Stellen):

  • das Landgericht
  • das Obergericht und
  • den Obersten Gerichtshof

Warum gibt es 3 Gerichte für Zivil- und Strafsachen?
Ganz einfach! Angenommen, du wirst wegen eines Verstosses gegen das Gesetz angeklagt. Dann kommst du vor das Landgericht (= die 1. Instanz). Wenn du mit der Entscheidung des Landgerichts nicht einverstanden bist, hast du die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen und „Einspruch zu erheben“. Danach kommt deine Anklage vor das Obergericht (= 2. Instanz). Der Oberste Gerichtshof ist die höchste (3.) Instanz. Er entscheidet nur bei ganz speziellen Verfahren.

Neben diesen drei Gerichten gibt es noch den Verwaltungsgerichtshof und den Staatsgerichtshof.  Sie haben spezielle Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Gemeinden

Liechtenstein umfasst insgesamt 11 Gemeinden, die zusammen das Staatsgebiet von Liechtenstein ausmachen. Unterteilt sind diese in Ober- und Unterland.

Oberland

  • Balzers
  • Triesen
  • Triesenberg
  • Vaduz
  • Schaan
  • Planken

Unterland

  • Eschen/Nendeln
  • Mauren/Schaanwald
  • Gamprin/Bendern
  • Schellenberg
  • Ruggell

Die Gemeinden werden jeweils von einem Vorsteher /einer Vorsteherin geführt. Neben dem/der Vorsteher:in hat jede Gemeinde auch Gemeinderäte und eine Verwaltung.  Bürgerinnen und Bürger können sich u. a. mit dem Initiativ- und ein Referendumsrecht am politischen Geschehen auf Gemeindeebene beteiligen. Das Initiativrecht bedeutet, dass Bürger:innen Vorschläge für Gesetze einbringen können. Ein Referendum ist ein Volksentscheid über eine bestimmte Frage.

Die Gemeinden in Liechtenstein können anders als viele Gemeinden in anderen Ländern (mit Ausnahme der Schweiz), zu einem grossen Teil autonom (= unabhängig, selbst) über viele Dinge entscheiden.

Das Volk

Das Volk hat in Liechtenstein viele Möglichkeiten, politisch aktiv zu werden und sich zu beteiligen:

  • bei 1000 Bürger:innen kann der Landtag einberufen werden
  • mindestens 1500 Bürger:innen können eine Volksabstimmung über seine Auflösung beantragen
  • 1000 Bürger:innen können beim Landtag einen Antrag stellen, damit ein Gesetz erlassen, aufgehoben oder abgeändert wird
  • Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung, sofern dies der Landtag beschliesst oder mindestens 1000 Bürger:innen oder vergleichsweise drei Gemeinden dies verlangen
  • Für Verfassungsänderungen oder Staatsverträge sind mindestens 1500 Bürger:innen oder vier Gemeinden notwendig

Quiz

 

Weitere Links

Linksammlung zu politischen Themen.




Zuletzt aktualisiert: 12/2023
Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner