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Arbeiten während der Corona Krise


Der Ausbruch des Coronavirus sorgte für viele Sicherheitsmassnahmen und Schliessungen von öffentlichen Einrichtungen. Die Wirtschaft litt sehr darunter und dies sorgte für viele Kündigungen und sogenannte Kurzarbeit. Doch was bedeutet das genau? Wir haben dir einige wichtige Informationen zum Thema Arbeit hier zusammengestellt.
 


aha-Reporterin Lilien Kajtazaj

aha@aha.li

 

Arbeitsrechtliche Fragen

Muss ich trotz der Ansteckungsgefahr zur Arbeit gehen? Darf ich auch von zuhause arbeiten?

In Liechtenstein gilt grundsätzlich, dass Arbeitnehmer ohne behördliche Anordnung verpflichtet sind, zur Arbeit zu kommen. Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht. Allerdings können Arbeitnehmer eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber schliessen. Die Priorität des Arbeitgebers besteht darin, für die Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Arbeitnehmer können sich jedoch wehren, falls keine Massnahmen den Umständen entsprechend gefällt werden. Dies gilt insbesondere für gefährdete Personen (Personen über 65 Jahre, Personen mit hohem Blutdruck, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, usw.). Bei solchen Umständen und der Ansteckungsgefahr ist die Arbeit im Homeoffice in Interesse von Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer

Darf ich zu Hause bleiben, wenn ich den Verdacht habe, dass ich mich mit dem COVID-19 angesteckt habe? Was passiert mit meinem Lohn?

Bei einem COVID-19 Verdacht wird empfohlen, zu Hause zu bleiben. Grundsätzlich gibt es jedoch keine Pflicht, dem Arbeitgeber oder den Kollegen die ärztliche Diagnose offenzulegen. Dies wird jedoch sehr empfohlen, da diese auch angesteckt sein könnten. Die Meldepflicht beim öffentlichen Amt gilt für Verdachtsfälle und für tatsächliche Erkrankungsfälle. Der Lohn ist für die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit fortzuzahlen.

Kurzarbeit

Überall in den Medien liest und hört man aktuell das Thema Kurzarbeit. Von Kurzarbeit spricht man, wenn der Betrieb die Arbeitszeit auf eine bestimmte Zeit herabsetzt und somit keine Mitarbeitenden kündigen muss. Weitere Infos zum Thema Kurzarbeit in Liechtenstein findest du hier.

Als Lehrling und Schüler

Bei schulischen Fragen gilt grundsätzlich, dass alle Lehrpersonen per E-Mail erreichbar sind.

Arbeitslos wegen COVID-19

Wenn man seine Arbeit verliert, sollte man sich so schnell wie möglich beim Arbeitsmarkt Service AMS persönlich melden. Die Arbeitslosenversicherung ALV ist eine Leistung des AMS und kann helfen, finanziell stabil zu bleiben.

 

 

Quellen:

https://www.scheiber.law/

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