Diskriminierung melden, so bekommst du Unterstützung 

  • Du kannst Diskriminierung melden, wenn du sie selbst erlebt ODER auch (nur) beobachtet hast.  
  • Die Beschwerde reichst du über die Website des Vereins für Menschenrechte ein.  
  • Du kannst anonym bleiben wenn du möchtest. Für eine persönliche Antwort musst du eine E-Mail-Adresse angeben.  

Was genau ist Diskriminierung? 

Diskriminierung bedeutet, dass ein Mensch wegen eines persönlichen Merkmals benachteiligt, ausgeschlossen, herabgesetzt oder angegriffen wird. Das kann zum Beispiel wegen der Herkunft, Sprache, Nationalität, Religion, Weltanschauung, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung passieren. Diskriminierung kann an vielen Orten vorkommen, zum Beispiel: 

  • in der Schule oder am Arbeitsplatz  
  • bei der Wohnungssuche  
  • in einem Verein oder Lokal  
  • im Bus oder an einem öffentlichen Ort  
  • in Chats, sozialen Medien oder Onlineforen  

Nicht jede ungerechte Behandlung ist automatisch strafbar. Trotzdem kannst du dich beraten lassen und den Vorfall melden.   

Warum solltest du Diskriminierung melden? 

Du musst nach einer diskriminierenden Erfahrung nicht alleine klarkommen. Der Verein für Menschenrechte, kurz VMR, kann dir helfen, den Vorfall einzuordnen und deine nächsten Möglichkeiten oder rechtliche Schritte zu besprechen. 

Auch wenn du Diskriminierung nur beobachtet hast, kannst du eine Beschwerde einreichen. Solche Meldungen helfen dabei, wiederkehrende Probleme und Lücken beim Schutz vor Diskriminierung sichtbar zu machen. Der VMR nutzt Erfahrungen aus Beratungen auch, um Verbesserungen bei Behörden und Politik anzuregen. 

Welche Formen von Diskriminierung können strafbar sein? 

Handlungen strafbar sein: 

  • öffentlich zu Hass oder Diskriminierung aufrufen  
  • Menschen öffentlich und auf eine gegen ihre Würde verstossende Weise herabsetzen  
  • diskriminierende Texte, Bilder, Videos oder andere Inhalte verbreiten  
  • eine öffentlich angebotene Leistung wegen eines geschützten Merkmals verweigern  
  • eine Organisation unterstützen, die Diskriminierung fördert  

Das Gesetz nennt unter anderem Sprache, Nationalität, Ethnie, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Öffentlich kann ein Vorfall zum Beispiel sein, wenn er vor mehreren Personen, an einem öffentlich zugänglichen Ort oder über soziale Medien stattfindet. Ob eine konkrete Handlung strafbar ist, müssen Fachpersonen und zuständige Behörden beurteilen. Auch nicht öffentliche Diskriminierung kann schwerwiegend sein. Sie kann beispielsweise in der Familie, beim Wohnen, in der Bildung oder am Arbeitsplatz vorkommen. Lass dich deshalb auch beraten, wenn du nicht sicher bist, ob der Vorfall strafbar war.  

Wenn du selbst betroffen bist 

  • Bring dich zuerst in Sicherheit.
  • Schreibe möglichst bald auf, was passiert ist.
  • Sichere Nachrichten, Links, Fotos oder Screenshots.
  • Notiere Namen von Zeug*innen.
  • Sprich mit einer Person, der du vertraust.
  • Lass dich beraten, auch wenn du unsicher bist, wie du den Vorfall einordnen sollst.
  • Entscheide in Ruhe, ob du den Vorfall melden oder anzeigen möchtest.
  • Veröffentliche persönliche Angaben der beteiligten Personen nicht selbst im Internet.
  • Schau nach dem Vorfall gut auf dich und hole dir Unterstützung, wenn dich das Erlebte belastet.

Wenn du den Vorfall beobachtet hast 

  • Schaue zuerst auf deine eigene Sicherheit und die der betroffenen Person.
  • Frage die betroffene Person, ob und welche Unterstützung sie möchte.
  • Schreibe möglichst bald auf, was du beobachtet hast.
  • Sichere Beweise wie Nachrichten, Links, Fotos oder Screenshots, sofern dies sicher und erlaubt ist.
  • Stelle dich als Zeug*in zur Verfügung.
  • Dränge die betroffene Person nicht zu einer Meldung oder Anzeige.
  • Hilf ihr dabei, eine Vertrauensperson oder Beratungsstelle zu kontaktieren.
  • Teile keine Bilder, Videos oder persönlichen Angaben zum Vorfall im Internet.
  • Informiere bei akuter Gefahr die Polizei (Tel. 117) oder eine andere zuständige Stelle.

Welche Angaben helfen bei der Meldung? 

Wichtig: Du musst nicht alle Angaben oder Beweise haben, um dich für eine Beschwerde an den VMR zu wenden. Schreibe nur das auf, woran du dich erinnerst und womit du dich wohlfühlst. Beschreibe den Vorfall aber so genau, wie es für dich möglich ist. Diese Angaben können hilfreich sein: 

Was ist passiert? 

Beschreibe den Vorfall möglichst genau und in deinen eigenen Worten.

Zeit und Ort

Notiere, wann und wo der Vorfall passiert ist.

Was wurde gesagt oder getan?

Halte möglichst genau fest, welche Worte, Handlungen oder Nachrichten diskriminierend waren.

Beteiligte Personen

Schreibe auf, wer am Vorfall beteiligt war und welche Rolle die Personen hatten. Notiere, ob andere Personen den Vorfall beobachtet haben und wie sie erreichbar sind.

Beweise sichern

Bewahre Nachrichten, Fotos, Videos, Links oder Screenshots auf, die den Vorfall dokumentieren.

Folgen des Vorfalls

Beschreibe, welche Auswirkungen der Vorfall auf dich oder andere Personen hatte.

Wie reichst du eine Beschwerde beim VMR ein?

Verwende direkt das Beschwerdeformular auf der Website des VMR. 

So gehst du vor: 

  1. Öffne die Website des Vereins für Menschenrechte.  
  2. Klicke oben rechts auf «Beschwerde».  
  3. Entscheide, ob du anonym bleiben möchtest.  
  4. Wähle das passende Thema aus.  
  5. Beschreibe, was passiert ist.  
  6. Gib eine E-Mail-Adresse an, wenn du eine Antwort möchtest.  
  7. Sende das Formular ab.  

Deine Anfrage wird vertraulich behandelt. Wenn du eine E-Mail-Adresse angibst, kann sich der VMR bei dir melden und auf Wunsch einen Gesprächstermin vereinbaren. Ohne E-Mail-Adresse ist keine persönliche Rückmeldung möglich.  

Was passiert nach deiner Beschwerde?

Wenn du eine E-Mail-Adresse angegeben hast, kann der VMR dir antworten. Gemeinsam könnt ihr klären, worum es bei dem Vorfall geht und welche nächsten Schritte möglich sind. Auf Wunsch kann ein persönliches Gespräch vereinbart werden.  Eine Beschwerde beim VMR ist nicht automatisch eine Anzeige bei der Polizei. Der VMR kann dir aber helfen, deine rechtlichen Möglichkeiten einzuordnen. Bei einklagbaren Rechtsverletzungen kann eine Anzeige bei der Polizei ein möglicher Schritt sein. 

Wo bekommst du persönliche Unterstützung?

Beim Verein für Menschenrechte (VMR) kannst du deinen Vorfall telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch besprechen. Beratungstermine werden nach Vereinbarung angeboten.

Verein für Menschenrechte
Poststrasse 14
9494 Schaan
Telefon: +423 230 22 40
E-Mail: info@vmr.li

Auch wir vom aha unterstützt dich. Wenn du unsicher bist, ob du den Vorfall melden möchtest, oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars brauchst, hört dir Mitarbeiter*innen der Jugendinfo zu, unterstützen dich beim Schreiben und können den Kontakt zum VMR herstellen. Melde dich gerne jederzeit.

Was erzählen Betroffene über Alltagsdiskriminierung? 

In einer Podcast-Serie sprechen acht queere Menschen aus Liechtenstein über ihre Erfahrungen mit Alltagsdiskriminierung. Sie erzählen, wie sie mit schwierigen Situationen umgehen und welche Veränderungen sie sich wünschen. 

Häufige Fragen

Kannst du einen Vorfall melden, obwohl du nicht selbst betroffen bist? 

Ja. Du kannst auch Diskriminierung melden, die du beobachtet hast. Beschreibe möglichst genau, was du gesehen oder gehört hast. 

Musst du sicher sein, dass es Diskriminierung war, bevor du eine Meldung machst? 

Nein. Du kannst dich auch melden, wenn du unsicher bist. Der VMR kann dir helfen, den Vorfall einzuordnen. 

Brauchst du Beweise für eine Beschwerde? 

Nein. Screenshots, Nachrichten, Fotos oder Zeug*innen können hilfreich sein, sind aber keine Voraussetzung dafür, dass du dich beraten lässt. 

Kannst du eine Beschwerde anonym einreichen? 

Ja. Wähle im Beschwerdeformular die Möglichkeit «Ich möchte anonym bleiben». Eine anonyme Meldung kann helfen, einen Vorfall sichtbar zu machen. Möchtest du aber eine persönliche Antwort, Beratung oder Unterstützung bei den nächsten Schritten, braucht der VMR aber eine Möglichkeit, dich zu kontaktieren. 

Vertraulich und anonym bedeuten nicht dasselbe. Vertraulich bedeutet, dass deine Angaben geschützt behandelt werden. Anonym bedeutet, dass du deinen Namen nicht angibst.

Was ist der Unterschied zwischen vertraulich und anonym?

Vertraulich und anonym bedeuten nicht dasselbe. Vertraulich bedeutet, dass deine Angaben geschützt behandelt werden. Anonym bedeutet, dass du deinen Namen nicht angibst.

Ist eine Beschwerde beim VMR dasselbe wie eine Anzeige? 

Nein. Die Beschwerde dient zunächst der vertraulichen Beratung und Einordnung. Eine Anzeige bei der Polizei ist ein eigener Schritt. 

Kann Diskriminierung im Internet strafbar sein? 

Ja, bestimmte öffentliche und diskriminierende Inhalte können strafbar sein. Sichere Links, Nutzungsnamen, Datum und Screenshots, bevor Inhalte gelöscht werden.  

Mirjam Schiffer

Mirjam Schiffer

Koordinatorin Jugendinfo, Projekte


Bei Fragen kannst du dich jederzeit bei unserer Mitarbeitenden melden.

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