Ab welchem Alter darf ich was (welches Fahrzeug) fahren?
Die Führerscheinkategorien (verlinken: https://www.llv.li/de/privatpersonen/mobilitaet-reisen-und-ausland/fuehrerschein/kategorien ) zeigen, welche Fahrzeuge du ab welchem Alter fahren darfst.
Ab 17 Jahren
Ab 17 Jahren kannst du den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen. Du darfst Auto fahren, aber nur mit Begleitperson. Das Gesuchsformular (zur Beantragung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises) einreichen und die Theorieprüfung machen kannst du bereits 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag.
Ab 18 Jahren
Ab 18 Jahren darfst du:
- die praktische Prüfung der Kategorie B ablegen
- alleine Auto fahren
- den definitiven Führerausweis der Kategorie B erhalten
Stärkere Motorradkategorien wie A2 oder A werden ebenfalls ab 18 bzw. 20 Jahren relevant.
Schritt für Schritt zum Autoführerschein (Kategorie B)
Bevor du startest, brauchst du einen Nothelferkurs, den du bei den Samaritervereinen machen kannst. Dort lernst du, wie du bei Unfällen richtig hilfst. Nach dem Kurs bekommst du einen Nothilfeausweis. Dieser darf nicht älter als 6 Jahre sein, wenn du ihn einreichst.
In gewissen Fällen brauchst du keinen Nothelferkurs, zum Beispiel wenn du bereits einen passenden Führerausweis (A, A1) hast oder eine anerkannte Ausbildung. Das klärst du direkt mit dem Amt für Strassenverkehr.
WICHTIG: Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein, wenn du das Gesuchsformluar (zur Beantragung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises) für einen Lernausweis einreichst.
Die Kosten für der Nothelferkurs betragen zwischen CHF 140 – 160.
Jetzt bereitest du dich auf die Basis-Theorieprüfung vor. Dafür gibt es offizielle Lernprogramme und Apps, die genau auf die Prüfung abgestimmt sind. Das Amt für Strassenverkehr empfiehlt, nur anerkannten Lehrmittel/Lernapps zu verwenden.
WICHTIG: Die Basis-Theorieprüfung kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag machen.
Die Kosten für das Theorie-Lernprogramm hängen vom App/Anbieter ab, starten aber schon bei CHF 25. Du möchtest schonmal schauen, was genau dich erwartet? Eine Demoversion des Theorie-Programms steht unter https://www.cut-demo.ch/ zur Verfügung.
Nun stellst du den Antrag für den Lernfahrausweis (Gesuchsformular). Das ist die offizielle Erlaubnis, um Auto fahren zu lernen.
WICHTIG: Den Antrag für den Lernfahrausweis kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag stellen.
Dazu brauchst du:
- einen Sehtest bei einer Optikerin oder Ärztin in Liechtenstein oder der Schweiz
- deinen Nothelferausweis (darf nicht älter als 6 Jahre sein)
- ein farbiges Passfoto, höchstens 3 Monate alt
- eine Kopie von ID, Reisepass oder Aufenthaltsbewilligung
Wenn alles geprüft ist, bekommst du per Post ein gelbe Zulassungskarte für die Zulassung zur Theorieprüfung. Ohne diese Karte kannst du die Prüfung nicht machen.
Die Basis-Theorieprüfung machst du beim Amt für Strassenverkehr (ASV). Du brauchst dafür keinen Termin. Theorieprüfungen finden ohne Voranmeldung jeden Mittwochnachmittag von 13.15 bis 14.15 Uhr und Donnerstagabend von 17.30 bis 18.30 Uhr im 1. Stock des Amt für Strassenverkehr, Gewerbeweg 2, 9490 Vaduz statt.
Das musst du mitbringen:
- die gelbe Zulassungskarte vom ASV
- deine Ausweisdokumente (ID, Pass, Ausländerausweis)
So läuft die Theorieprüfung ab:
- Prüfung am Tablet / Computer
- 50 Multiple-Choice-Fragen (15 Fehlerpunkte erlaubt)
- mehrere Antworten können richtig sein
- das Resultat siehst du sofort
WICHTIG: Die Basis-Theorieprüfung kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag machen.
Du möchtest schonmal schauen, was genau dich erwartet? Eine Demoversion des Theorie-Programms steht unter https://www.cut-demo.ch/ zur Verfügung.
Die Theorieprüfung kannst du so oft wiederholen, wie du willst. Wenn du sie bestehst, ist sie unbefristet gültig. Die Kosten für die Theorieprüfung betragen (pro Prüfungsversuch) CHF 30.
Nach bestandener Theorie bekommst du den Lernfahrausweis innerhalb von 3 Arbeitstagen per Post.
WICHTIG: Der Lernfahrausweis ist für 2 Jahre gültig. Also du hast 2 Jahre Zeit, um dann den Führerschein abzuschliessen. Wenn der Ausweis einmal abläuft, kannst du einmal einen neuen beziehen. Danach gibt es aber eine Sperrfrist für 2 Jahre.
Wichtiges zum Lernfahrausweis:
- gültig für 2 Jahre
- läuft er ab, kannst du einmal einen neuen beantragen
- danach gilt eine Sperrfrist von 2 Jahren
- Kosten: CHF 60
Regeln beim Üben (Lernfahrten):
- am Auto muss hinten ein blaues L-Schild montiert sein
- es muss eine Begleitperson dabei sein die,
- mindestens 23 Jahre alt und
- seit mindestens 3 Jahren im Besitz des Autoführerscheins (Kategorie B) ist.
- die Begleitperson sitzt vorne und muss die Handbremse erreichen können
WICHTIG: Lernfahrten im Ausland sind rechtlich kompliziert. Du müsstest die Regeln im Zielland abklären. Es wird grundsätzlich davon abgeraten.
In Liechtenstein gibt es keine Pflichtanzahl an Fahrstunden. Fahrstunden bei einer Fahrlehrer*in helfen aber oft, sicherer zu werden. Die Kosten hängen von der Fahrschule/den Fahrlehrer*innen ab, starten aber bei CHF 100 pro Fahrstunde. Zusätzlich fällt eine einmalige Gebühr für die Versicherung an. Auch diese hängt von der Fahrschule/den Fahrlehrer*innen ab und startet bei CHF 85. Zur Liste der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in Liechtenstein.
Bevor du zur praktischen Prüfung darfst, brauchst du den Verkehrskundeunterricht (VKU). Wenn du schon einen Führerausweis in den Kategorieren (A, A1 oder AM hast, für die du schon einen VKU besucht hast, musst du den VKU nicht noch einmal besuchen.
Der VKU besteht bei den meisten Fahrschulen aus 4 Kursabenden zu je 2 Std und kostet CHF 300.
So läuft die der VKU ab:
- wird bei einer Fahrschule besucht
- darf bei der Prüfungsanmeldung nicht älter als 2 Jahre sein
- deine Fahrlehrer*in meldet den Abschluss direkt dem Amt
Du möchtest dich gleich für den nächsten VKU anmelden? Hier (https://fahrschulcenter.li/kursdaten/) findest du alle Termine.
Zur praktischen Führerprüfung kann sich anmelden,
- wer mindestens 18 Jahre alt ist
- wer einen gültigen Lernfahrausweis besitzt
- wer den Verkehrskundeunterricht (VKU) abgeschlossen hat
Die Anmeldung mittels Anmeldeformular erfolgt entweder über dich selbst oder über deine Fahrlehrer*in.
Nach der Anmeldung bekommst du in der Regel innerhalb von 4 Wochen einen Prüfungstermin. Bei hoher Nachfrage kann es auch länger dauern.
Meistens wird für die Führerprüfung das Fahrschulfahrzeug verwendet. Wenn du dein eigenes Fahrzeug bevorzugst, beachte bitte:
- Das Fahrzeug muss sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.
Dies wird vor Beginn der Prüfung durch den/die Verkehrsexpert:in überprüft.
- Hat dein Fahrzeug eine elektrische Handbremse, muss diese bestimmte Anforderungen erfüllen.
➝ Lies dir deshalb vor der Prüfung unbedingt das Merkblatt Handbremse durch.
WICHTIG: Zur Prüfung musst du:
- das persönliche Aufgebot (die offizielle Einladung zur Prüfung) und
- deinen gültigen Lernfahrausweis
mitbringen. Ohne diese Unterlagen darfst du nicht zur Prüfung antreten.
Wenn du deinen Prüfungstermin verschieben musst ist das bis 4 Arbeitstage vorher kostenlos. Danach wird die Prüfungsgebühr ( CHF 100) verrechnet.
Solltest du die Prüfung beim ersten Mal nicht bestehen, keine Angst. Die praktische Prüfung darf 2-mal wiederholt werden. Für das 3. Mal braucht es eine Bestätigung der Fahrlehrer*in, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist & ein anderes Anmeldeformular. Für das 4. Mal ist ein verkehrspsychologisches Gutachten erforderlich.
Jede praktische Führerprüfung, also jeder Versuch, kostet CHF 100. Auch wenn du den Termin zu spät absagst oder verschiebst (weniger als 4 Arbeitstage vorher), wird der Betrag von CHF 100 verrechnet.
Herzlichen Glückwunsch, du hast es geschafft. Nach bestandener praktischer Prüfung bekommst du deinen definitiven Auto-Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK.) innerhalb von 3 Arbeitstagen per Post oder direkt am Kundenschalter ausgestellt. Erst wenn du den hast, darfst du auch offiziell fahren. In Liechtenstein gibt es keinen Führerausweis auf Probe
Kosten:
- CHF 60 für den ersten Führerausweis
- CHF 20, wenn du bereits einen anderen Führerausweis hattest (bspw. AM oder A1)
WICHTIG: Mit dem Autoführerschein (Kategorie B) bist du auch berechtigt, Fahrzeuge der Kategorien AM (Mofa/Moped bis 45 km/h), B1 (dreirädrige Motorfahrzeuge), F (land- und forstwirtschaftliche Arbeitsfahrzeuge), G (Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge) und M (Motorfahrräder) zu fahren – ohne separate Prüfung.
Wie viel kostet der Führerschein?
Die Gesamtkosten variieren je nachdem, wie viele Fahrstunden du benötigst. Diese Kosten kommen auf dich zu:
- Nothelferkurs: CHF 140–160
- Theorie-Lernprogramm: ab CHF 25
- Theorieprüfung: CHF 30 pro Versuch
- Lernfahrausweis: CHF 60
- Fahrstunden: ab CHF 100 pro Stunde
- Verkehrskundeunterricht (VKU): CHF 300
- Praktische Prüfung: CHF 100
Führerausweis:
- CHF 60 (für den ersten Führerausweis)
- CHF 20 (wenn du bereits einen anderen Führerausweis hattest, z. B. AM oder A1)
Grob zusammengerechnete (Gesamtkosten):
- ohne Fahrstunden: CHF 715 – 735
- mit 10 Fahrstunden: CHF 1’715 – 1’735
Darf ich mit 17 Jahren schon alleine Auto fahren?
Nein, mit 17 Jahren darfst du in Liechtenstein noch nicht alleine fahren. Du kannst den Lernfahrausweis ab 17 Jahren erhalten, aber während der Lernphase (von 17 bis 18 Jahren) darfst du nur mit einer Begleitperson fahren. Diese Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und den Führerschein der Kategorie B seit mindestens 3 Jahren besitzen. Mit 18 Jahren darfst du dann die praktische Fahrprüfung machen und sobald du den definitiven Führerausweis (Karte) hast, alleine.
Wie oft darf ich die Theorieprüfung wiederholen?
So oft du willst. Eine bestandene Theorieprüfung ist unbefristet gültig. Aber für jeden versuch zahlst du CHF 30.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Führerausweis oder Lernfahrausweis verliere?
Wenn du deinen Führer- oder Lernfahrausweis verlierst, musst du zuerst eine Verlustanzeige beim Amt für Strassenverkehr machen. Erst nachdem die Verlustmeldung eingegangen ist, kannst du einen neuen Ausweis beantragen.
Brauche ich im Ausland einen internationalen Führerausweis?
Empfohlen ist er für Reisen in alle Staaten ausser Schweiz und EU/EWR.
Er ist 3 Jahre gültig und kostet CHF 50. Er gilt nur zusammen mit einem gültigen nationalen Führerausweis.
Gibt es medizinische Untersuchungen?
Für Kat. B (Autoführerschein) ist im Ablauf vor allem der Sehtest relevant. Medizinische Kontrolluntersuchungen sind vor allem für bestimmte höhere Kategorien oder besondere Situationen (z. B. ab einem bestimmten Alter oder nach schweren Krankheiten) ein Thema. Die Untersuchungskosten werden mit CHF 120 genannt.
Wann darf ich mit dem Auto fahren?
Ab 17 Jahren darfst du mit dem Lernfahrausweis Auto fahren – aber nur mit einer Begleitperson, die mindestens 23 Jahre alt ist und den Führerschein der Kategorie B seit mindestens 3 Jahren besitzt. Ab 18 Jahren kannst du die praktische Prüfung ablegen und nach Bestehen den definitiven Führerausweis erhalten.
Was passiert, wenn ich die praktische Prüfung nicht beim ersten Mal bestehe?
Du kannst die praktische Prüfung 2-mal wiederholen. Für das 3. Mal brauchst du eine Bestätigung von deiner Fahrlehrer*in, dass du die notwendigen Fahrstunden absolviert hast. Für das 4. Mal ist ein verkehrspsychologisches Gutachten erforderlich.
Kann ich mit meinem Auto-Führerschein auch andere Fahrzeuge fahren?
Ja, mit dem Auto-Führerschein (Kategorie B) darfst du auch folgende Fahrzeuge fahren, ohne eine separate Prüfung abzulegen:
- Kategorie AM (Mofas und leichte Motorfahrzeuge bis 45 km/h)
- Kategorie B1 (dreirädrige Motorfahrzeuge)
- Kategorie F (Arbeitsfahrzeuge, z. B. Traktoren)
- Kategorie G (landwirtschaftliche Fahrzeuge)
- Kategorie M (motorisierte Fahrräder)
Darf ich mit dem Lernfahrausweis ins Ausland fahren?
Du musst die Regeln im Zielland abklären. Es wird grundsätzlich davon abgeraten, Lernfahrten im Ausland zu machen.
Ich habe schon einen Führerschein (Kategorie AM oder A1). Muss ich für den Autoführerschein (B) alles noch einmal machen?
Wenn du bereits einen Führerschein der Kategorie AM (Mofa) oder A1 (Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW) hast, musst du nicht alles nochmals machen. Du musst lediglich das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis einreichen und kannst dann direkt bei Schritt 4 (Theorieprüfung) weitermachen, ohne die Basistheorie erneut ablegen zu müssen.