Was sind die Gemeindewahlen?
Liechtenstein besteht aus elf Gemeinden. Alle vier Jahre wählen die Stimmberechtigten jeder Gemeinde ihre politische Führung für die nächsten vier Jahre.
Die letzten Gemeindewahlen fanden am 5. März 2023 statt. Die nächsten regulären Wahlen folgen 2027. Der genaue Wahltermin und die Fristen werden auf der offiziellen Website der Gemeindewahlen, in den Wahlunterlagen deiner Gemeinde und über Mitteilungen der Regierung bekannt gegeben. Laut Gemeindegesetz finden die Wahlen jeweils im März vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt.

Wen wählst du bei den Gemeindewahlen?
Du nimmst an zwei verschiedenen Wahlen teil:
- Du wählst einen Gemeindevorsteherin. In Vaduz heisst dieses Amt Bürgermeister*in.
- Du wählst die Mitglieder des Gemeinderats.
Die Gemeindevorstehung gehört ebenfalls zum Gemeinderat und leitet dessen Sitzungen. Die Zahl der weiteren Gemeinderatsmitglieder hängt von der Grösse und der Gemeindeordnung der jeweiligen Gemeinde ab. Es werden je nach Gemeinde 6, 8, 10 oder 12 weitere Mitglieder gewählt.

Was machen Gemeindevorstehung und Gemeinderat?
Die Gemeindevorstehung leitet die Gemeindeverwaltung, setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um und vertritt die Gemeinde nach aussen.
Der Gemeinderat führt die Gemeinde und entscheidet über viele Themen, die deinen Alltag direkt betreffen. Dazu gehören zum Beispiel:
- das Budget und die Finanzen der Gemeinde
- Bauordnung und Zonenplanung
- öffentliche Anlagen und Bauprojekte
- Gemeindereglemente
- die Organisation der Gemeindeverwaltung
- Kommissionen und Gemeindeangebote
Die Gemeinden können viele lokale Angelegenheiten selbst regeln. Deshalb beeinflussen Gemeindewahlen unter anderem, wie sich dein Wohnort entwickelt und wofür die Gemeinde Geld ausgibt.
Wer darf bei der Gemeindewahl wählen?
Du darfst bei der Gemeindewahl in deiner Wohnsitzgemeinde wählen, wenn du diese vier Voraussetzungen erfüllst:
Staatsbürgerschaft
Du brauchst die liechtensteinische Staatsbürgerschaft.
Alter
Du musst am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
Wohnsitz
Du darfst bei der Landtagswahl wählen, wenn du alle drei Voraussetzungen erfüllst:
Eintrag im Stimmregister
Du musst im Stimmregister deiner Wohngemeinde eingetragen sein.
Du übst dein Wahlrecht in der Gemeinde aus, in der du wohnst. Dein Gemeindebürgerrecht ist dafür nicht entscheidend. Du kannst also beispielsweise Bürger*in einer anderen liechtensteinischen Gemeinde sein und trotzdem an deinem aktuellen Wohnort wählen.
Wenn du noch nicht 18 bist oder keine liechtensteinische Staatsbürgerschaft hast kannst du dich trotzdem in deinem Wohnort engagieren, beispielsweise bei Jugendprojekten deiner Jugendarbeit, Vereinen oder politischen Veranstaltungen. Alle deine Möglichkeiten findest du hier.
Wie kannst du deine Stimme abgeben?
Du kannst persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Bei der Briefwahl legst du die ausgefüllten Stimmzettel in das vorgesehene Stimmkuvert. Die unterschriebene Stimmkarte und das verschlossene Stimmkuvert kommen anschliessend in das amtliche Zustellkuvert.
Du kannst das Zustellkuvert per Post schicken oder bei deiner Gemeinde abgeben. Die Unterlagen müssen rechtzeitig eintreffen. Die aktuellen Fristen stehen in deinen Wahlunterlagen und auf der offiziellen Website der Gemeindewahlen.

Wie findest du heraus, wen du wählen möchtest?
Überlege dir zuerst, welche Themen in deiner Gemeinde für dich wichtig sind. Das können beispielsweise Wohnraum, Verkehr, Freizeitangebote, Ortsplanung, Umwelt oder die Verwendung von Gemeindegeldern sein.
Kurz vor den Wahlen findest du auf easyvote.li neutrale Wahlinformationen und Vorstellungen der Kandidierenden. Die aktuellen Kandidierenden werden jeweils erst im Vorfeld einer Wahl aufgeschaltet. Im Politik-Lexikon von easyvote kannst du unbekannte Begriffe nachschlagen.
Du wählst zum ersten Mal? Im Beitrag Erstwähler*in? Das solltest du wissen!findest du zusätzliche Tipps zu Wahlunterlagen, Entscheidungshilfen und Stimmabgabe.
Wie wird die Gemeindevorstehung gewählt?
Für die Wahl der Gemeindevorstehung erhältst du einen eigenen amtlichen Stimmzettel. Du entscheidest dich für eine der kandidierenden Personen.
Im ersten Wahlgang muss eine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Das nennt man absolutes Mehr.
Erreicht niemand diese Mehrheit, findet innerhalb von vier Wochen ein zweiter Wahlgang statt. Dann gewinnt die Person mit den meisten gültigen Stimmen.
Wie wird der Gemeinderat gewählt?
Der Gemeinderat wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Das bedeutet: Die Stimmen entscheiden zuerst darüber, wie viele Sitze die einzelnen Parteien oder Wählergruppen erhalten. Danach entscheidet die Zahl der persönlichen Stimmen, welche Kandidat*innen diese Sitze bekommen.
Du wählst dafür einen amtlichen Stimmzettel einer Partei oder Wählergruppe. Du kannst ihn unverändert abgeben oder anpassen.
Was solltest du vor der Wahl prüfen?
Kontrolliere deine Wahlunterlagen nochmals in Ruhe, bevor du sie abschickst oder ins Wahllokal gehst. So vermeidest du Fehler, durch die einzelne Stimmen oder der ganze Stimmzettel ungültig werden könnten.
- Lies die aktuelle Wahlanleitung vollständig.
- Verwende nur die amtlichen Stimmzettel.
- Führe eine Person höchstens einmal auf.
- Schreibe nicht mehr Namen auf, als Sitze vergeben werden.
- Unterschreibe bei der Briefwahl die Stimmkarte, nicht die Stimmzettel.
- Halte die Abgabefrist deiner Gemeinde ein.Melde dich früh bei deiner Gemeinde, wenn Unterlagen fehlen.
Wie kannst du den Stimmzettel ausfüllen?
Du kannst den amtlichen Stimmzettel unverändert abgeben oder einzelne Namen ändern. Wichtig ist, dass du nur offiziell kandidierende Personen einträgst und die maximale Anzahl an Namen nicht überschreitest. Das sind alle deine Möglichkeiten:
Alle aufgeführten Kandidat*innen erhalten eine persönliche Stimme. Die Partei erhält ausserdem die volle Zahl der möglichen Parteistimmen.
Eine gestrichene Person erhält keine persönliche Stimme von dir. Der frei gewordene Platz zählt weiterhin als Stimme für die Partei, deren Name auf dem Stimmzettel steht.
Du kannst einen gestrichenen Namen durch eine kandidierende Person einer anderen Partei oder Wählergruppe ersetzen. Diese Person und ihre Partei erhalten dadurch deine Stimme. Das nennt man Panaschieren.
Beachte dabei:
- Eine Person wird höchstens einmal gezählt.
- Auf dem Stimmzettel dürfen nicht mehr Namen stehen, als Sitze zu vergeben sind.
- Schreibe keine Kommentare auf den Stimmzettel.
- Markiere Namen nicht mit Leuchtstift.
- Verwende nur Kandidat*innen, die offiziell zur Wahl stehen.
Stehen zu viele Namen auf dem Stimmzettel, werden die überzähligen Namen bei der Auszählung von unten nach oben gestrichen.
Wie kannst du dich ausserhalb der Wahl beteiligen?
Deine politischen Möglichkeiten enden nicht am Wahltag. Stimmberechtigte können sich auf Gemeindeebene auch mit Initiativen und Referenden einbringen.
Mit einer Initiative kannst du ein bestimmtes Anliegen zur Diskussion oder Abstimmung bringen. Mit einem Referendum kannst du verlangen, dass über einen Beschluss des Gemeinderats abgestimmt wird, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Möglichkeiten findest du hier.Häufige Fragen
Die Gemeindevorstehung leitet die Verwaltung, setzt Beschlüsse um und vertritt die Gemeinde. Der Gemeinderat entscheidet gemeinsam über wichtige Aufgaben, Projekte, Finanzen und Regeln der Gemeinde.
Ja. Du kannst auf dem Stimmzettel Namen streichen und Kandidat*innen anderer offizieller Listen ergänzen. Das nennt man Panaschieren.
Dann findet innerhalb von vier Wochen ein zweiter Wahlgang für die Gemeindevorstehung statt. Im zweiten Wahlgang gewinnt die Person mit den meisten gültigen Stimmen.
Nein. Für das aktive Wahlrecht brauchst du die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Du kannst dich aber auch ohne Wahlrecht in Vereinen, Projekten und öffentlichen Diskussionen engagieren. Wo und wie du dich als junge Person politisch engagieren kannst, erfährst du hier.
Melde dich möglichst früh bei der Gemeindeverwaltung deines Wohnorts. Dort kann geprüft werden, ob du im Stimmregister eingetragen bist und wie du Ersatzunterlagen erhältst.
Ein vielfältiger Gemeinderat bringt unterschiedliche Erfahrungen, Lebensrealitäten und Perspektiven in politische Entscheidungen ein. Dazu gehören beispielsweise Alter, Geschlecht, Beruf, Herkunft, Behinderung und verschiedene soziale Hintergründe.
Das Projekt Vielfalt in der Politik beobachtet mit dem Vielfalt-Barometer, wie unterschiedlich Wahllisten zusammengesetzt sind, und informiert über politische Arbeit in den Gemeinden.
Weiterführende Infos
Hilfreiche Links zur Landtagswahl
Offizielle Website der Gemeindewahlen
Hier findest du offizielle Wahltermine, Ergebnisse und Informationen zur Stimmabgabe. Vor einer Wahl werden dort die aktuellen Fristen und Unterlagen veröffentlicht.
Erstwähler*in? Das solltest du wissen!
Der Beitrag begleitet dich bei deiner ersten Wahl und erklärt Wahlunterlagen, Briefwahl und neutrale Informationsangebote.
Politisch aktiv werden
Politische Beteiligung besteht nicht nur aus Wahlen und Abstimmungen. Du kannst dich auch einbringen, wenn du noch nicht stimmberechtigt bist oder keine liechtensteinische Staatsbürgerschaft hast.
Politisches System in Liechtenstein
Wie funktioniert Politik in Liechtenstein und wer entscheidet was? Erfahre, welche Aufgaben Fürst, Landtag, Regierung, Gerichte und Gemeinden haben.
easyvote.li
easyvote.li erklärt Politik und Wahlen neutral und verständlich. Vor den Wahlen findest du dort eine Broschüre, Kandidat*innenporträts und weitere Hilfen.