Was bedeutet Jugendkriminalität?
Jugendkriminalität bedeutet: Eine Person unter 18 Jahren begeht eine Straftat. Das kann zum Beispiel Diebstahl, Sachbeschädigung, Drohung, Körperverletzung, Erpressung, illegaler Drogenkonsum oder Datenmissbrauch sein.
Auch online kannst du dich strafbar machen, zum Beispiel durch Cybermobbing, das Weiterleiten intimer Bilder, heimliche Aufnahmen, Beleidigungen, Drohungen oder verbotene Inhalte.
Wichtig: «Das war nur Spass» schützt dich nicht automatisch vor Folgen. Wenn jemand verletzt, bedroht, blossgestellt oder geschädigt wird, kann daraus ein Strafverfahren entstehen. Beispiele dazu findest du in der Broschüre «Jugendkriminalität: Alles, was Recht ist» der Landespolizei.
Ab wann bist du strafmündig?
In Liechtenstein bist du ab dem vollendeten 14. Lebensjahr strafmündig. Ab deinem 14. Geburtstag kannst du für eine Straftat strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
Bist du unter 14 Jahre alt, bist du strafrechtlich nicht strafbar. Trotzdem kann eine Tat Folgen haben, zum Beispiel Gespräche mit deinen Eltern, der Schule, Fachstellen oder Behörden.
Die rechtlichen Grundlagen sind das Jugendgerichtsgesetz Liechtenstein und die Strafprozessordnung.
Warum gibt es ein eigenes Jugendstrafrecht?
Jugendliche werden nicht gleich behandelt wie Erwachsene. Das Jugendstrafrecht schaut nicht nur auf die Tat, sondern auch auf dich und deine Situation: Wie alt bist du? Wie reif bist du? War es eine einmalige Grenzüberschreitung? Gab es Druck von anderen? Brauchst du Unterstützung?
Das Ziel ist nicht Vergeltung. Im Vordergrund stehen Erziehung, Schutz, Einsicht und Wiedergutmachung. Das bedeutet aber nicht, dass nichts passiert. Eine Straftat kann klare Folgen haben.
Was passiert bei einer Anzeige?
Eine Person informiert die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, dass eine Straftat passiert sein könnte (= Anzeige).
Die Polizei klärt ab, was passiert ist. Sie kann Beteiligte und Zeug*innen befragen, Spuren sichern, Chats oder Geräte prüfen und einen Bericht erstellen. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird, ob Diversion möglich ist oder ob es vor das Jugendgericht geht.
Bei Jugendlichen wird auch die persönliche Situation angeschaut, zum Beispiel Familie, Schule, Ausbildung, Umfeld oder Belastungen. Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten werden in vielen Fällen einbezogen.
Wird jede Straftat gleich verfolgt?
Nein. Nicht jede Straftat wird gleich verfolgt.
Bei schweren Straftaten, zum Beispiel Körperverletzung, Nötigung, gefährlicher Drohung oder Erpressung, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft handeln, sobald sie davon erfahren.
Bei anderen Delikten braucht es die Zustimmung oder den Antrag der betroffenen Person. Das kann zum Beispiel bei Verletzungen der Privatsphäre, Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung wichtig sein. Manche Delikte müssen direkt beim Landgericht angezeigt werden.
Für dich heisst das: Wenn du betroffen bist, hol dir früh Beratung. Und wenn du beschuldigt wirst, nimm die Situation ernst.
Was ist Diversion?
Diversion bedeutet: Ein Strafverfahren kann ohne Gerichtsverhandlung und ohne Verurteilung erledigt werden. Dafür musst du dich aber aktiv mit der Tat auseinandersetzen.
Mögliche Formen sind:
- Zahlung eines Geldbetrags
- gemeinnützige Leistungen
- Probezeit mit Auflagen
- Schadenswiedergutmachung
- aussergerichtlicher Tatausgleich, zum Beispiel Entschuldigung und Gespräch über die Tat
Eine erfolgreiche Diversion führt zu keinem Eintrag im Strafregister. Wenn du die Auflagen nicht erfüllst oder während der Diversion erneut straffällig wirst, kann das Verfahren weitergehen.
Welche Strafen und Folgen kann es geben?
Welche Folge möglich ist, hängt von der Tat und deiner Situation ab. Eine einmalige Sachbeschädigung wird anders beurteilt als schwere Gewalt, Erpressung oder wiederholte Straftaten.
Möglich sind zum Beispiel:
- Ermahnung oder Gespräch
- Wiedergutmachung des Schadens
- gemeinnützige Leistungen
- Probezeit
- Geldstrafe oder Busse
- Freiheitsstrafe bei schweren Fällen
Manche Strafen können bedingt ausgesprochen werden. Das heisst: Du bekommst eine Probezeit. Wenn du dich in dieser Zeit an die Regeln hältst und nicht erneut straffällig wirst, musst du die Strafe nicht antreten.
Was bedeutet ein Eintrag im Strafregister?
Ein Eintrag im Strafregister kann entstehen, wenn du wegen eines Vergehens oder Verbrechens rechtskräftig verurteilt wirst. Bei erfolgreicher Diversion gibt es keinen Eintrag.
Ein Eintrag kann später wichtig werden, zum Beispiel bei bestimmten Jobs, Ausbildungen oder Bewilligungen. In der Regel werden Einträge nach einigen Jahren gelöscht, je nach Strafe. Nimm ein Verfahren deshalb ernst und hol dir früh Unterstützung.
Welche Rechte hast du im Verfahren?
Auch wenn du beschuldigt wirst, hast du Rechte. Du darfst wissen, worum es geht. Du darfst Unterstützung verlangen. Wenn du befragt wirst, kannst du nach einer Vertrauensperson fragen.
Das kann zum Beispiel ein Elternteil, eine erziehungsberechtigte Person, eine Lehrperson, eine Person vom Amt für Soziale Dienste oder eine Person der Bewährungshilfe sein. Bei schweren Vorwürfen kann eine Verteidigung nötig sein.
Wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte nicht ernst genommen werden oder du nicht richtig angehört wirst, kannst du dich auch an die OSKJ, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, wenden.
Was machst du, wenn Polizei oder Gericht dich kontaktieren?
Bleib ruhig und nimm die Situation ernst. Lies genau, worum es geht, und sprich mit einer erwachsenen Person, der du vertraust. Das können deine Eltern, eine Lehrperson, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit oder eine Beratungsstelle sein.
Wenn du von der Polizei befragt wirst, darfst du nach Unterstützung fragen. Sag, wenn du eine Vertrauensperson dabeihaben möchtest oder etwas nicht verstehst.
Wichtig: Sag nicht einfach irgendetwas, nur weil du nervös bist. Hol dir Hilfe, bevor du Aussagen machst, Chats löschst oder andere Personen kontaktierst, die am Fall beteiligt sind.
Wenn du unsicher bist, wer dich unterstützen kann, findest du bei der OSKJ, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, eine neutrale Anlaufstelle für Kinder- und Jugendfragen.
Was gilt bei Straftaten im Internet?
Online gelten Gesetze genauso wie offline. Problematisch können zum Beispiel sein:
- intime Bilder weiterleiten
- jemanden mit Fotos oder Videos erpressen
- private Chats veröffentlichen
- jemanden beleidigen, bedrohen oder blossstellen
- heimlich Fotos oder Videos machen
- Passwörter verwenden, die dir nicht gehören
- verbotene Gewalt- oder Pornografie-Inhalte speichern oder verschicken
Leite intime Bilder oder Videos nie weiter. Auch dann nicht, wenn du sie «nur bekommen» hast. Für betroffene Personen kann das massive Folgen haben, und auch für dich kann es strafrechtlich relevant werden.
Mehr Infos findest du in den Broschüren der Landespolizei zu Cybermobbing, Recht am eigenen Bild und Pornografie. Dort wird erklärt, warum Beleidigungen, Hassgruppen, das Veröffentlichen von Bildern, Sexting, Erpressung und das Weiterleiten bestimmter Inhalte rechtliche Folgen haben können.
Was kannst du tun, wenn du Mist gebaut hast?
Übernimm Verantwortung, aber handle nicht kopflos. Sprich mit einer erwachsenen Person, der du vertraust. Das können deine Eltern, die OSKJ, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, eine Lehrperson, Schulsozialarbeit, Jugendarbeit oder eine Beratungsstelle sein.
Wenn du jemandem geschadet hast, kann Wiedergutmachung wichtig sein. Kläre aber zuerst, was sinnvoll ist, besonders wenn bereits Polizei oder Staatsanwaltschaft involviert sind.
Was kannst du tun, wenn du Opfer bist?
Du musst nicht allein damit bleiben. Sich Hilfe zu holen, ist kein Petzen. Wenn du bedroht, geschlagen, erpresst, beleidigt, sexuell belästigt oder online blossgestellt wirst, sprich mit einer Vertrauensperson oder einer Beratungsstelle.
Du kannst dich beraten lassen, auch wenn du noch nicht weisst, ob du Anzeige machen möchtest.
Bei akuter Gefahr ruf die Landespolizei unter 117 oder den Euro-Notruf 112. Wenn du reden möchtest, erreichst du 147 rund um die Uhr. Wenn du von einer Straftat betroffen bist, kann dir auch die Opferhilfestelle Liechtenstein weiterhelfen.
Wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte verletzt wurden, oder wenn du in einem Verfahren nicht gehört wirst, kannst du dich an die OSKJ, Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, wenden. Die OSKJ ist eine neutrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche.
Was hat Jugendstrafrecht mit Jugendschutz zu tun?
Jugendstrafrecht und Jugendschutz gehören zusammen. Jugendschutz soll dich vor Gefahren schützen und dir Orientierung geben. Jugendstrafrecht kommt ins Spiel, wenn eine Straftat passiert ist oder der Verdacht besteht.
Welche Regeln zu Ausgang, Alkohol, Nikotin, Medien oder Altersgrenzen gelten, findest du auf jugendschutz.li.