Was für ein politisches System hat Liechtenstein?
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Das klingt kompliziert, bedeutet aber Folgendes:
- Erbmonarchie: Das Amt des Fürsten wird innerhalb der Fürstenfamilie weitergegeben.
- Konstitutionell: Die Verfassung regelt, welche Rechte und Aufgaben der Fürst hat.
- Demokratisch: Das Volk wählt den Landtag und kann über politische Fragen abstimmen.
- Parlamentarisch: Der Landtag vertritt die stimmberechtigte Bevölkerung und wirkt an wichtigen politischen Entscheidungen mit.
Die Verfassung ist das wichtigste Regelwerk des Staates. Darin steht, dass die Staatsgewalt im Fürsten und im Volk verankert ist. Das bedeutet: Weder der Fürst noch das Volk entscheiden immer allein. Viele wichtige Beschlüsse entstehen durch das Zusammenspiel von Fürst, Landtag, Regierung, Gerichten und der stimmberechtigten Bevölkerung. Die heutige Verfassung stammt aus dem Jahr 1921. Sie wurde seither mehrmals geändert.
Was bedeutet Gewaltenteilung?
Stell dir den Staat wie ein Team vor. Nicht eine Person übernimmt alle Aufgaben. Verschiedene Stellen sind für verschiedene Bereiche zuständig. Das nennt man Gewaltenteilung.
- Legislative bedeutet Gesetzgebung. Sie berät und beschliesst Gesetze. In Liechtenstein wirken dabei vor allem der Landtag, der Fürst und teilweise das Volk mit.
- Exekutive bedeutet Ausführung. Sie setzt Gesetze und politische Beschlüsse um. Dafür ist vor allem die Regierung zuständig.
- Judikative bedeutet Rechtsprechung. Unabhängige Gerichte entscheiden bei Streitfällen und Straftaten.
Die Gewaltenteilung soll verhindern, dass eine Person oder eine Institution zu viel Macht erhält. Die staatlichen Stellen arbeiten zusammen, kontrollieren sich aber auch gegenseitig

Wie entsteht ein Gesetz?
An einem neuen Gesetz sind meistens mehrere Stellen beteiligt:
- Ein Vorschlag wird vorbereitet, häufig durch die Regierung.
- Der Landtag berät den Entwurf und stimmt darüber ab.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Volksabstimmung verlangt werden.
- Der Fürst genehmigt das Gesetz.
- Der Regierungschef oder die Regierungschefin unterzeichnet es mit.
- Das Gesetz wird offiziell veröffentlicht und tritt zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Auch der Fürst, der Landtag und die stimmberechtigte Bevölkerung können politische Initiativen für neue oder geänderte Gesetze einbringen.

Politik in Liechtenstein: Wer macht was?
Politische Entscheidungen entstehen in Liechtenstein durch das Zusammenspiel von Fürst, Landtag, Regierung, Gerichten, Gemeinden und Bevölkerung. Jede dieser Stellen hat bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortungsbereiche. Hier bekommst du einen einfachen Überblick darüber, wie Entscheidungen getroffen werden und welche Mitbestimmungsmöglichkeiten es gibt.
Der Landesfürst ist das Staatsoberhaupt. Fürst Hans-Adam II. ist der regierende Fürst. Seit 2004 nimmt Erbprinz Alois als sein Stellvertreter die Aufgaben des Staatsoberhaupts wahr. Zu den Aufgaben und Rechten des Fürsten gehören unter anderem:
- Liechtenstein gemeinsam mit der Regierung nach aussen vertreten
- Gesetze genehmigen
- die Regierung auf Vorschlag des Landtags ernennen
- Richter*innen nach dem vorgesehenen Verfahren ernennen
- den Landtag einberufen, schliessen, vertagen oder unter bestimmten Voraussetzungen auflösen
Damit ein Gesetz gültig wird, braucht es grundsätzlich die Zustimmung des Landtags und die Genehmigung des Fürsten. Diese Genehmigung wird Sanktion genannt. Sanktion bedeutet hier nicht Strafe. Gemeint ist die offizielle Zustimmung des Fürsten zu einem Gesetz. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Fürstenhauses.
Der Landtag ist das Parlament von Liechtenstein. Er vertritt die Bevölkerung und besteht aus 25 Abgeordneten. Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt.
Der Landtag hat mehrere wichtige Aufgaben:
- Gesetze beraten und beschliessen
- über das Budget des Landes entscheiden
- die Arbeit der Regierung kontrollieren
- der Regierung Fragen stellen und politische Aufträge erteilen
- dem Fürsten die Mitglieder der Regierung vorschlagen
- bei der Auswahl von Richter*innen mitwirken
Die meisten Gesetzesvorlagen werden von der Regierung vorbereitet. Danach berät der Landtag darüber und stimmt ab. Ohne die Zustimmung des Landtags kann grundsätzlich kein Gesetz beschlossen oder geändert werden. Wie die Landtagswahl funktioniert, erfährst du im Beitrag Landtagswahlen in Liechtenstein.
Die Regierung setzt Gesetze und politische Beschlüsse um. Sie führt ausserdem die Landesverwaltung. Dazu gehören zum Beispiel Ämter, Ministerien und viele Dienstleistungen des Staates.
Die Regierung besteht aus fünf Personen:
- dem Regierungschef oder der Regierungschefin
- vier Regierungsrät*innen
Der Landtag schlägt die Regierungsmitglieder vor. Der Fürst ernennt sie im Einvernehmen mit dem Landtag für vier Jahre. Die Regierung braucht deshalb das Vertrauen des Landtags und des Fürsten. Die aktuelle Regierung ist für die Amtsperiode 2025 bis 2029 bestellt. Namen, Ministerien und Zuständigkeiten findest du in der Übersicht der aktuellen Regierungsmitglieder.
Gerichte entscheiden, wie ein Gesetz in einem konkreten Fall angewendet wird. Es kann zum Beispiel um eine Straftat, einen Vertrag, eine Erbschaft oder einen Entscheid einer Behörde gehen. Gerichte müssen unabhängig urteilen. Regierung, Landtag und Fürst dürfen ihnen nicht vorschreiben, wie sie einen bestimmten Fall entscheiden sollen. Bei Zivilverfahren und Strafverfahren gibt es grundsätzlich drei Stufen. Diese werden auch Instanzen genannt:
Eine höhere Instanz kann einen Entscheid prüfen, wenn ein zulässiges Rechtsmittel eingereicht wird. Ein Rechtsmittel ist ein rechtlich vorgesehener Antrag, einen Entscheid nochmals überprüfen zu lassen. Nicht jeder Fall durchläuft automatisch alle drei Instanzen. Seit dem 1. Januar 2026 entscheidet der Oberste Gerichtshof auch über bestimmte Beschwerden gegen die Regierung oder andere Verwaltungsstellen. Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht Liechtensteins. Er prüft unter anderem, ob staatliche Entscheide Grundrechte verletzen oder ob Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Gerichte.
Liechtenstein besteht aus elf Gemeinden. Sechs Gemeinden gehören zum Oberland, fünf zum Unterland. Gemeinden dürfen viele Angelegenheiten vor Ort selbst regeln. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ortsplanung und Baufragen
- Gemeindefinanzen
- öffentliche Gebäude und Anlagen
- Angebote für die Bevölkerung
- verschiedene Aufgaben der Gemeindeverwaltung
Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat und eine Gemeindevorstehung. In Vaduz heisst dieses Amt Bürgermeister oder Bürgermeisterin. Die politischen Vertreter*innen der Gemeinden werden alle vier Jahre gewählt. Mehr zum Wahlverfahren findest du im Beitrag Gemeindewahlen in Liechtenstein.
Die stimmberechtigte Bevölkerung wählt den Landtag und die politische Führung der Gemeinden. Sie kann auch über bestimmte Sachfragen abstimmen.
Zu den wichtigsten politischen Rechten gehören:
- Wahlen
- Gesetzesinitiativen
- Verfassungsinitiativen
- Referenden
- Volksabstimmungen
Eine Initiative ist ein politischer Vorschlag aus der Bevölkerung. Damit können Stimmberechtigte verlangen, dass ein Gesetz neu geschaffen, geändert oder aufgehoben wird. Ein Referendum richtet sich gegen einen Beschluss des Landtags. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, findet eine Volksabstimmung über diesen Beschluss statt. Für eine Initiative oder ein Referendum zu einem einfachen Gesetz braucht es in der Regel 1’000 Stimmberechtigte oder drei Gemeinden. Bei einer Verfassungsänderung und bei bestimmten Staatsverträgen braucht es 1’500 Stimmberechtigte oder vier Gemeinden.
Auch beim Landtag hat das Volk besondere Rechte:
- 1’000 Stimmberechtigte oder drei Gemeinden können seine Einberufung verlangen.
- 1’500 Stimmberechtigte oder vier Gemeinden können eine Volksabstimmung über seine Auflösung beantragen.
Im easyvote.li-Podcast erklärt Geschichtslehrer Amos Kaufmann, wie sich Liechtenstein zu einem souveränen Kleinstaat entwickelt hat und wie das heutige politische System entstanden ist. Dabei spricht er über das Zusammenspiel von Fürst und Volk, wichtige historische Meilensteine, Verfassungsänderungen und die internationale Anerkennung Liechtensteins.
Weitere Themen sind der Zollvertrag mit der Schweiz, die Einführung des Schweizer Frankens, die wirtschaftliche Entwicklung und die Einführung des Frauenstimmrechts.
Der easyvote.li-Podcast entstand 2025 in Zusammenarbeit mit dem Jugendrat Liechtenstein und dem aha. In mehreren Folgen begleitet er junge Menschen rund um die Landtagswahlen und erklärt politische Themen verständlich und nah am Alltag. Neben Grundlagen zum Wahlsystem und zur Geschichte Liechtensteins kommen Fachpersonen, Spitzenkandidat und junge Kandidierende zu Wort. Ziel des Projekts ist es, politische Zusammenhänge einfacher zugänglich zu machen und junge Menschen zu motivieren, sich zu informieren und mitzubestimmen.
Wie kannst du selbst politisch aktiv werden, auch wenn du nicht oder noch nicht wählen darfst?
Politische Beteiligung besteht nicht nur aus Wahlen und Abstimmungen. Du kannst dich auch einbringen, wenn du noch nicht stimmberechtigt bist oder keine liechtensteinische Staatsbürgerschaft hast. Du kannst zum Beispiel:
- bei Jugendbeteiligungsprojekten mitmachen
- an einer Jugendsession teilnehmen
- dich im Jugendrat oder in einer Jungpartei engagieren
- Petitionen unterstützen oder eigene Anliegen einbringen
- öffentliche Landtagssitzungen besuchen
- politische Diskussionen verfolgen
- in einem Verein, einer Initiative oder einem Projekt mitarbeiten
- im aha-Jugendteam Beiträge, Interviews oder Projekte umsetzen.
Wo kannst du politische Begriffe nachschlagen?
Begriffe wie Legislative, Exekutive, Referendum oder Verfassung können kompliziert wirken. Im Politik-Lexikon von easyvote werden wichtige Begriffe kurz und verständlich erklärt.
Ausführliche Informationen findest du auch auf Fürst und Volk, eine liechtensteinische Staatskunde.
Häufige Fragen
Liechtenstein ist beides. Es ist eine Erbmonarchie mit einem Fürsten als Staatsoberhaupt und hat gleichzeitig demokratische Wahlen, ein Parlament und weitreichende Volksrechte.
Nein. Das Volk wählt den Landtag. Der Landtag schlägt dem Fürsten die Regierungsmitglieder vor. Die Ernennung der Regierung erfolgt dann in Absprache zwischen Fürst und Landtag.
Ja. Ein Gesetz braucht grundsätzlich die Sanktion des Fürsten. Ohne diese Genehmigung wird es nicht gültig.
Ja. Mit einer Initiative können Stimmberechtigte die Einführung, Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes verlangen. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und genügend Unterschriften gesammelt werden.
Der Landtag berät und beschliesst Gesetze und kontrolliert die Regierung. Die Regierung setzt die Gesetze um und führt die Landesverwaltung.
Entscheide können unter bestimmten Voraussetzungen von einer höheren Instanz überprüft werden. Das schützt die Rechte der Beteiligten und hilft dabei, Fehler zu korrigieren.
Das kurze Video gibt dir einen schnellen Überblick über wichtige Stationen der liechtensteinischen Geschichte.
Das Video erklärt, warum die Verfassung wichtig ist und wie das politische System aufgebaut ist.
Weiterführende Infos
Linksammlung zum Thema Politik in Liechtenstein
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Staatskunde-Quiz
Hier findest du offizielle Wahltermine, Ergebnisse und Informationen zur Stimmabgabe. Vor einer Wahl werden dort die aktuellen Fristen und Unterlagen veröffentlicht.
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Erstwähler*in? Das solltest du wissen!
Der Beitrag begleitet dich bei deiner ersten Wahl und erklärt Wahlunterlagen, Briefwahl und neutrale Informationsangebote.
Landtagswahlen
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easyvote.li
easyvote.li erklärt Politik und Wahlen neutral und verständlich. Vor den Wahlen findest du dort eine Broschüre, Kandidat*innenporträts und weitere Hilfen.
Politisches System in Liechtenstein
Wie funktioniert Politik in Liechtenstein und wer entscheidet was? Erfahre, welche Aufgaben Fürst, Landtag, Regierung, Gerichte und Gemeinden haben.
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Bei der Gemeindewahl wählst du die Gemeindevorstehung und den Gemeinderat deines Wohnorts. Alles was du darüber wissen musst findest du in diesem Beitrag.
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