Darfst du dich unter 18 tätowieren oder piercen lassen?
Wenn du unter 18 bist, brauchst du in Liechtenstein für ein Tattoo, Permanent Make-up oder Piercing die schriftliche Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten.
Das Studio muss dich vor der Behandlung über mögliche Gefahren und Risiken informieren. Du bekommst dafür ein Informationsblatt. Dieses musst du unterschreiben. Wenn du minderjährig bist, braucht es zusätzlich die schriftliche Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten.
Was muss dir das Studio vor dem Termin erklären?
Das Studio muss dich über mögliche Gefahren und gesundheitliche Risiken informieren. Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen solltest du vorher medizinisch abklären, ob die Behandlung für dich geeignet ist.
Das betrifft unter anderem:
- Herz-Kreislaufprobleme
- Muttermale oder andere Hautveränderungen an der gewünschten Stelle
- chronische Hautkrankheiten
- bestimmte Infektionskrankheiten
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Kontaktallergien
- Diabetes
- die Einnahme von Medikamenten
Informiere das Studio ehrlich über gesundheitliche Probleme. Frage bei Unsicherheiten eine Ärztin oder einen Arzt, bevor du einen Termin vereinbarst.
Welche Informationen bekommst du nach dem Stechen?
Ein Tattoo, Permanent Make-up oder Piercing verletzt die Haut. Deshalb ist die richtige Pflege wichtig.
Das Studio muss dir mündlich und schriftlich erklären, wie du die frische Wunde pflegst. Halte dich an diese Hinweise und bewahre das Informationsblatt auf.
Wird die Stelle zunehmend rot, heiss oder geschwollen, tritt Eiter aus oder bekommst du Fieber, wende dich an eine Ärztin oder einen Arzt. Auch das Studio kann dir bei Fragen zur normalen Heilung weiterhelfen.
Woran erkennst du ein sauberes Studio?
Ein seriöses Studio nimmt sich Zeit für die Beratung und beantwortet deine Fragen verständlich. Die Behandlung sollte in einem sauberen, dafür eingerichteten Arbeitsbereich stattfinden.
Achte besonders darauf, dass:
- die Hände gereinigt und desinfiziert werden
- medizinische Handschuhe getragen werden
- deine Haut vorher desinfiziert wird
- sterile oder hygienisch einwandfreie Instrumente verwendet werden
- Einwegmaterial nur einmal verwendet wird
- Arbeitsflächen sauber und desinfiziert sind
- frische Wunden fachgerecht versorgt werden
Ein Studio sollte dir erklären können, wie Instrumente gereinigt oder sterilisiert werden. Hast du ein ungutes Gefühl, kannst du den Termin jederzeit abbrechen.
Was gilt für Farben und Piercingschmuck?
Tattoo-Farben, Permanent-Make-up-Farben und Piercingschmuck müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Studio muss dafür entsprechende Nachweise von Hersteller*innen oder Lieferan*tinnen einholen.
Bei Piercingschmuck ist Nickel besonders wichtig. Nickel kann Kontaktallergien auslösen. Frage deshalb nach, aus welchem Material der Schmuck besteht und ob er für einen Ersteinsatz geeignet ist. Auch Farbpigmente können Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen verursachen.
Wer kontrolliert die Studios?
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen kontrolliert Betriebe, die Tattoos, Permanent Make-up oder Piercings anbieten. Die Kontrollen finden regelmässig und abhängig vom Risiko statt, in der Regel ohne Vorankündigung.
Stellt das Amt Verstösse fest, kann es Massnahmen anordnen. Bei schweren oder wiederholten Verstössen kann ein Betrieb geschlossen werden.
Was solltest du vor deinem Termin beachten?
Motiv, Stelle und Grösse gut überlegen
Tattoo, Piercing oder Permanent Make-up können dich lange oder dauerhaft begleiten. Nimm dir deshalb Zeit für deine Entscheidung und überlege auch, wie sichtbar die Veränderung im Alltag sein soll.
Studio und Materialien prüfen
Achte auf Hygiene, Sauberkeit und einen professionellen Eindruck. Seriöse Studios beantworten deine Fragen offen und erklären dir, welche Farben, Schmuckstücke und Materialien verwendet werden.
Beratung einholen
Vor dem Termin solltest du wissen, welche Risiken entstehen können, wie viel die Behandlung kostet und was du bei der Nachsorge beachten musst.
Gesundheitliche Fragen klären
Allergien, Hauterkrankungen, Medikamente oder andere gesundheitliche Faktoren können eine Rolle spielen. Bei Unsicherheiten solltest du dich vorher medizinisch beraten lassen.
Zustimmung der Eltern einholen
Je nach Eingriff und Alter kann eine schriftliche Zustimmung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich sein. Informiere dich deshalb vor der Terminvereinbarung über die Voraussetzungen.
Informationsblatt genau lesen
Darin findest du wichtige Angaben zu möglichen Risiken, zur Behandlung und zur Pflege danach. Frag nach, wenn dir etwas unklar ist.
Nüchtern zum Termin kommen
Alkohol und andere Drogen können dein Urteilsvermögen beeinträchtigen und Auswirkungen auf deinen Körper haben. Triff die Entscheidung und geh zum Termin in einem klaren Zustand.
Pflegehinweise aufbewahren
Die richtige Nachsorge hilft dabei, dass alles gut verheilt. Halte dich an die Empfehlungen des Studios und bewahre die Hinweise auf, falls später Fragen auftauchen.
Bei Beschwerden Hilfe holen
Starke Schmerzen, zunehmende Rötungen, Schwellungen, Eiter oder andere ungewöhnliche Beschwerden solltest du ernst nehmen und medizinisch abklären lassen.
Häufige Fragen
Ja. Die liechtensteinischen Regeln gelten für Tattoos, Permanent Make-up und Piercings. Wenn du unter 18 bist, braucht es eine schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person.
Nein. Die Zustimmung muss schriftlich vorliegen. Zusätzlich musst du selbst das Informationsblatt des Studios ausfüllen und unterschreiben.
Nein. Die schriftliche Zustimmung erlaubt dem Studio grundsätzlich, die Behandlung durchzuführen. Ein Studio kann trotzdem eigene strengere Altersregeln festlegen oder eine Behandlung aus gesundheitlichen, fachlichen oder persönlichen Gründen ablehnen.
Wende dich an das Studio oder an eine Ärztin oder einen Arzt. Bei starken Schmerzen, Eiter, Fieber, zunehmender Rötung oder deutlicher Schwellung solltest du rasch medizinische Hilfe holen.
Entferne Piercingschmuck bei einer möglichen Infektion nicht selbst, ohne vorher fachlichen oder medizinischen Rat einzuholen.
Diese Regeln betreffen medizinische Behandlungen und nicht direkt Tattoos oder Piercings.
Kannst du verstehen, worum es bei einer medizinischen Behandlung geht und welche Folgen sie haben kann, musst du grundsätzlich selbst einwilligen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr wird diese Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zweifel vermutet.
Fehlt dir diese Fähigkeit, muss die mit deiner Pflege und Erziehung betraute Person zustimmen. Bei Behandlungen mit einer schweren oder dauerhaften Beeinträchtigung ist zusätzlich deren Zustimmung erforderlich. In dringenden Notfällen darf auch ohne diese Einwilligungen behandelt werden, wenn sonst dein Leben oder deine Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre.
Weder eine minderjährige Person noch ihre Eltern können in eine medizinische Massnahme einwilligen, deren Ziel die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit ist. Das ist im liechtensteinischen Zivilrecht ausdrücklich geregelt.
Auch bei bestimmten Verletzungen der Genitalien, die das sexuelle Empfinden dauerhaft beeinträchtigen können, macht eine Einwilligung die Handlung nicht automatisch rechtmässig. Diese Bestimmungen haben keinen direkten Bezug zu üblichen Tattoos oder Piercings, gehören aber zum besonderen Schutz Minderjähriger.
Gesetze, Verordnungen und mehr
Hilfreiche Infos
Regeln für Tattoos, Permanent Make-up und Piercings
Die liechtensteinische Verordnung enthält die Vorschriften zu Information, Zustimmung, Hygiene, Materialien und Kontrollen. Sie ist die wichtigste rechtliche Grundlage für diesen Beitrag.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Das Gesetz regelt unter anderem die Einwilligung Minderjähriger in medizinische Behandlungen. Dazu gehören die Einsichts- und Urteilsfähigkeit sowie zusätzliche Zustimmungspflichten bei schweren Eingriffen.
Informationen zu Tattoo-Farben, Schmuck und Nickel
Die Liechtensteinische Landesverwaltung erklärt, welche gesundheitlichen Risiken von Farben und Schmuck ausgehen können. Du findest dort auch Informationen zu Kontaktallergien durch Nickel.
Liechtensteinisches Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch enthält Regeln zur Einwilligung bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit. Es regelt auch den besonderen Schutz vor bestimmten dauerhaften Eingriffen.