Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Land und Gemeinden.
Warum Partizipation?
Kinder und Jugendliche sollen möglichst früh erleben, wie Mitbestimmung funktioniert. Wenn sie lernen, ihre Meinung einzubringen und Entscheidungen mitzugestalten, können sie ihre Rechte besser wahrnehmen. Wer sich beteiligen kann, fühlt sich auch stärker mit seinem Umfeld verbunden, zum Beispiel mit der Schule, der Gemeinde oder dem Land.
Partizipation bedeutet, eigene Entscheidungen zu treffen, die Umgebung aktiv mitzugestalten und Teil einer Gemeinschaft zu sein. Das stärkt nicht nur junge Menschen selbst. Es verbessert auch das Lernen, fördert wichtige Kompetenzen und unterstützt die persönliche Entwicklung. Gleichzeitig trägt Beteiligung zu einem respektvollen und positiven Miteinander in Gruppen und in der Gesellschaft bei.
Rechtliche Grundlage
- Liechtenstein verfügt über eine fortschrittliche gesetzliche Grundlage für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Das Kinder- und Jugendgesetz (KJG) verpflichtet Land und Gemeinden, junge Menschen in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
- „Das Land und die Gemeinden haben Kinder und Jugendliche an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und dafür zu sorgen, dass sie in Angelegenheiten, die sie besonders betreffen, mitreden sowie ihr Umfeld und ihre Zukunft in altersgerechter Weise mitgestalten und mitbestimmen können.“ (Art. 87 KJG)
- Das revidierte Kinder- und Jugendgesetz ist 2009 in Kraft getreten.
Wer fördert Partizipation in Liechtenstein?
Ist eine Anlaufstelle für Jugendliche mit Projektideen. Das aha unterstützt bei der Umsetzung, hilft bei der Suche nach Fördermitteln und bietet Raum, eigene Ideen einzubringen.
Bietet Jugendlichen Treffpunkte, Beratung und Unterstützung bei eigenen Ideen und Projekten und schafft Räume für Begegnung, Freizeit und Beteiligung speziell in Mauren.
Ermöglicht Klassensprecher:innen der weiterführenden Schulen und des Gymnasiums, sich auf Landesebene einzubringen und ihre Anliegen zu diskutieren. Das Programm wird im Auftrag der Regierung vom aha umgesetzt.
In den Gemeinden Liechtensteins wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen meist über Jugendkommissionen umgesetzt, in denen auch junge Erwachsene oder Vertreter:innen der Jugendarbeit mitwirken. Mehrere Gemeinden sind zudem als kinderfreundliche Gemeinden (UNICEF) ausgezeichnet und fördern besonders, dass Kinder und Jugendliche mitgestalten können.
Ist ein Verein von und für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 28 Jahren, die sich für Politik interessieren und mitgestalten möchten. Er fördert politische Bildung, organisiert Jugendsessionen und bietet Workshops für Schulen an.
Setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche stärker bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen mitbestimmen können und ihre Anliegen in Politik und Öffentlichkeit gehört werden.
Unterstützt Beteiligungsprojekte von Jugendlichen, begleitet deren Umsetzung und regt neue Projekte an. Finanzielle Projektförderungen sind auf Anfrage möglich.
Setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen geschützt werden und ihre Anliegen in Politik und Gesellschaft Gehör finden.
Bietet Jugendlichen Treffpunkte, Beratung und Unterstützung bei eigenen Ideen und Projekten und schafft Räume für Begegnung, Freizeit und Beteiligung in den Gemeinden.
Unterstützt Beteiligungsprojekte und setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Sie fördert Mitbestimmung auf verschiedenen Ebenen.
Kinder und Jugendliche werden an Schulen unterschiedlich stark in Entscheidungen einbezogen. Wie viel Mitbestimmung möglich ist, hängt oft von der Schulkultur und der Haltung der Lehrpersonen ab.
Vereine
www.gemeinnuetzig.li
Verzeichnis gemeinnütziger Organisationen und Vereine in Liechtenstein
www.bewegt.li
«Bewegungsanbieter» und «Bewegungssuchende» zusammenführen.