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Kranken- und Unfallversicherung Erasmus+


Kranken- und Unfallversicherung für Freiwillige unter Erasmus+

Gemäss EU-Programmhandbuch der Europäischen Kommission zu Erasmus+ muss jede/r Teilnehmer/in an einer Freiwilligenaktivität, wenn möglich, über eine Europäische Versicherungskarte und während der Dauer der Freiwilligenaktivität bei der, im Rahmen des Programms Erasmus+ vorgesehenen Freiwilligenversicherung versichert sein. Die Freiwilligen-Versicherung ist für den/die Freiwillige/n kostenlos und ergänzt den den Deckungsumfang der Europäischen Krankenversicherungskarte und/oder der nationalen Versicherungen.

Aufgrund der Gesetzgebung in Liechtenstein erhalten Freiwillige mit Wohnsitz in Liechtenstein keine Europäische Krankenversicherungskarte und haben damit Anspruch auf uneingeschränkte Kostenübernahme (total cover) durch Freiwilligenversicherung. Der Versicherungsschutz der Freiwilligenversicherung der Europäischen Kommission geht über den normalen Krankenversicherungsschutz hinaus und muss für alle Freiwilligen abgeschlossen werden.

Die Situation für Freiwillige aus Liechtenstein ist wie folgt:

  • Für in Liechtenstein angemeldete Personen gilt die Krankenversicherungspflicht in Liechtenstein (auch, wenn man länger ausser Landes ist oder eine andere Versicherung denselben Inhaltes versichern würde).
  • Das liechtensteinische Amt für Gesundheit stellt keine Europäischen Versicherungskarten aus. Dies geschieht direkt über die Krankenkasse, bei der man in Liechtenstein versichert ist.
  • Die Grundkrankenversicherung ist in Liechtenstein nicht kostenlos (wie teilweise in anderen Ländern bzw. sind die jungen Leute in einigen Ländern bis zum Alter von 26 Jahren kostenlos bei den Eltern mitversichert).
  • Da die Freiwilligenversicherung die entsprechenden Versicherungsleistungen übernimmt, bräuchte es für die Zeit der Freiwilligenaktivität keinen Versicherungsschutz in Liechtenstein. Dies anerkennt allerdings das liechtensteinische Gesundheitssystem nicht (gesetzliche Vorgaben seit 2014). Es besteht die Möglichkeit und liegt in der Verantwortung des Freiwilligen abzuklären, ob der Wohnsitz in Liechtenstein und somit die Krankenversicherungsplicht während der Dauer der Freiwilligenaktivität aufgegeben werden kann.

Sollte es nicht möglich sein, sich von der liechtensteinischen Krankenversicherungsplicht befreien zu lassen, empfehlen wir im Bedarfsfall im Ausland, im Rahmen der Freiwilligenaktivität ausschliesslich auf die vom Programm angebotene Versicherung zuzugreifen, da diese eine breitere Kostendeckung bietet bzw. viel umfangreicher und ohne allfällige Selbstbehalte für die versicherte Person arbeitet. 

Nationalagentur Erasmus+ Jugend in Aktion, Liechtenstein

Email: jugendinaktion@aha.li




Zuletzt aktualisiert: 09/2023
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