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Schuljahr im Ausland


Bei einem Schuljahr im Ausland hast du die Möglichkeit, für ein paar Monate, ein Schulsemester oder ein ganzes Schuljahr am Unterricht im Ausland teilzunehmen. So lernst du den Schulalltag in einem anderen Land kennen.

Kurz & Bündig

Bei einem Schuljahr im Ausland hast du die Möglichkeit

  • 1-4 Trimester (3-12Monate), ein Schulsemester oder ein Schuljahr am Unterricht im Ausland teilzunehmen und einen anderen Schulalltag kennen zu lernen
  • eine fremde Sprache zu lernen oder zu perfektionieren
  • Mitglied einer anderen Familie und eines anderen Kulturkreises zu sein
  • deine eigene Selbstständigkeit und Vielseitigkeit zu vergrössern

Es gibt eine Vielzahl von Veranstaltern, die einen organisierten Schulbesuch im Ausland anbieten. Die Kosten variieren je nach Anbieter, daher lohnt sich ein genauer Vergleich!

Wenn du keine Zeit und Mühe scheust, hast du auch die Möglichkeit, dein Schuljahr im Ausland eigenständig zu organisieren. Dies verlangt jedoch eine intensive Planung und Organisation.

Falls sich eine Schülerin, ein Schüler für ein Auslandjahr oder ein Auslandsemester interessiert, so ist es wichtig, dies frühzeitig zu planen. Das Liechtensteinische Gymnasium hat keine konkreten Partnerschulen. Die Organisation der Reise, der Gastfamilie und der Schule liegt in der Eigenverantwortung der Eltern respektive der Schülerinnen und Schüler. Weitere Infos auf der Website des Gymnasiums. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit Prorektor Christian Marti (marti.christian@lg-vaduz.li) für ein klärendes Gespräch in Verbindung zu setzen.

 

Voraussetzungen

  • Alter: SchülerInnen von 15 bis 18 Jahren (je nach Veranstalter kann das Alter auch abweichen)
  • Anmeldefrist: so früh wie möglich, je nach Land drei bis fünf Monate vor gewünschtem Beginn
  • positives Jahreszeugnis, bei manchen Organisationen bestimmter Notendurchschnitt
  • Man braucht eine Bewilligung vom Schulamt (Formular)

Checkliste

    • Ab wann und wie lange will/kann ich ins Ausland?
    • Welche Länder stehen für mich zur Auswahl?
    • Wieviel darf es kosten? Schulgeld. Internationale SchülerInnen müssen in fast allen Ländern Schulgeld bezahlen und auch die Gastfamilien erwarten sich oft eine Bezahlung.
    • Verschiedene Vermittlungsagenturen vergleichen (Kosten können variieren)
    • Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen (Visum): Je nachdem, in welches Land du reisen möchtest, musst du dich schon frühzeitig um ein Visum kümmern. Mehr Informationen über die Einreisebestimmungen findest du bei Reisebüros oder bei der zuständigen Botschaft deines Ziellandes. Für Liechtenstein ist – falls es keine Liechtensteiner Botschaft gibt – die Schweizer bzw. Österreichische Botschaft zuständig.
    • Versicherung: Innerhalb der EU bist du über die Krankenversicherung der Eltern abgedeckt, jedoch ist eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung ratsam. Außerhalb der EU ist ein umfassendes Versicherungspaket notwendig. Kontaktiere deine Krankenkasse und informiere dich, ob du in dem jeweiligen Land versichert bist und welche Auslandskranken- und Reiseversicherung du benötigst.
    • Vorgeschriebene bzw. empfohlene Impfungen
    • Jugendschutzbestimmungen
    • Schulbestätigung: Lass dir nach deinem absolvierten Auslandsaufenthalt unbedingt eine Bestätigung über deinen Schulbesuch ausstellen.
    • Werden die Zeugnisse aus dem Ausland in Liechtenstein angerechnet? Lass dir nach deinem absolvierten Auslandsaufenthalt unbedingt eine Bestätigung über deinen Schulbesuch ausstellen. Wenn eine anerkannte Schule im Ausland besucht wird, kannst du danach direkt in die nächst höhere Klasse einsteigen. Vor der Abreise musst du jedoch mit der Schulleitung absprechen, welche Fächer unbedingt belegt werden müssen, damit du nach dem Auslandsjahr in die nächste Schulstufe aufsteigen kannst. 

 

HINWEIS Studentenvisa USA: Achtung, ab voraussichtlich 26. September 2019 erhöhen sich für liechtensteinische Staatsangehörige die Gebühren für Studentenvisa (F-1 Student Visa / F-2 Dependent of a Student Visa Holder) in die USA auf $900. Weitere Informationen und verbindliche Auskünfte gibt es bei der U.S. Embassy in Switzerland and Liechtenstein. Dort finden sich auch Informationen dazu, in welchen Fällen von Sprachaufenthalten weiterhin das günstigere Touristenvisum oder ESTA reicht.

Eigenständig organisieren 

Gespräch mit deiner Schule
Kläre frühzeitig mit deiner Schulleitung, ob du für den geplanten Zeitraum vom Unterricht freigestellt wirst. Auch solltest du besprechen, ob du nach deiner Rückkehr in die nächste Schulstufe aufsteigen kannst oder ob du das Schuljahr wiederholen musst. Siehe z.B. Informationen auf der Website des Liechtensteinischen Gymnasiums

Informiere dich ausserdem, ob eventuell eine strategische Partnerschaft mit einer anderen Schule besteht. 

Schulfinder

Frag in deiner Direktion nach, ob Kontakte zu Schulen im Ausland bestehen. Oder vielleicht kennst du jemanden, der bereits einen Schulaufenthalt gemacht hat und dir Tipps geben kann.

Unterkunft

Aber Achtung: Schwarze Schafe gibt es überall und es können auch unseriöse Anzeigen dabei sein. Deshalb prüfe das Angebot sehr genau!

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Zuletzt aktualisiert: 01/2024
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