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Jugendlicher legt eine Filmrolle ein
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Steuern & Versicherungen bei Ferienjobs


Steuern & Versicherungen

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): ja, ab dem 18. Lebensjahr
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): ja, sobald AHV-beitragspflichtig
  • BU (Berufsunfähigkeitsversicherung): ja, unabhängig von Alter, Beschäftigungsdauer und –grad
  • NBU (Obligatorische Nicht-Berufs-Unfallversicherung): ja, ab 8 Wochenstunden
  • OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung): Alle über 15-jährigen Arbeitnehmenden, die in Liechtenstein tätig sind, sind für Krankengeld obligatorisch zu versichern. Nicht versicherungspflichtig (bzw. privat versichert) sind Personen, welche weniger als 8 Wochenstunden bei einem Arbeitgebenden beschäftigt sind oder die ein Arbeitsverhältnis für weniger als 3 Monate eingehen. Allerdings ist der Arbeitgebende in diesem Fall verpflichtet zu überprüfen, ob der Arbeitnehmende eine OKP abgeschlossen hat. Ansonsten haftet er im Krankheitsfall für die Kosten.
  • Taggeld: Pflicht ab 8 Stunden pro Woche. Ausgenommen sind Personen, die in einem auf maximal drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Praktikanten, Aushilfen, Gelegenheitsarbeiter).

 




Zuletzt aktualisiert: 03/2023
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