Steuern & Versicherungen AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): ja, ab dem 18. Lebensjahr ALV (Arbeitslosenversicherung): ja, sobald AHV-beitragspflichtig BU (Berufsunfähigkeitsversicherung): ja, unabhängig von Alter, Beschäftigungsdauer und –grad NBU (Obligatorische Nicht-Berufs-Unfallversicherung): ja, ab 8 Wochenstunden OKP (Obligatorische Krankenpflegeversicherung): Alle über 15-jährigen Arbeitnehmenden, die in Liechtenstein tätig sind, sind für Krankengeld obligatorisch zu versichern. Nicht versicherungspflichtig (bzw. privat versichert) sind Personen, welche weniger als 8 Wochenstunden bei einem Arbeitgebenden beschäftigt sind oder die ein Arbeitsverhältnis für weniger als 3 Monate eingehen. Allerdings ist der Arbeitgebende in diesem Fall verpflichtet zu überprüfen, ob der Arbeitnehmende eine OKP abgeschlossen hat. Ansonsten haftet er im Krankheitsfall für die Kosten. Taggeld: Pflicht ab 8 Stunden pro Woche. Ausgenommen sind Personen, die in einem auf maximal drei Monate befristeten Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Praktikanten, Aushilfen, Gelegenheitsarbeiter). Weitere ArtikelAnlaufstellenUmgang mit GeldUnterstützung BewerbungLohn in der LehreHäufige Fragen: GeldFinanzen nachhaltig anlegen Zuletzt aktualisiert: 03/2023