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zemma handla


Zemma handlafür eine gesunde und nachhaltige Zukunft
Eine Aktionsreihe des aha-Tipps & Infos und der Kinderlobby Liechtenstein in Kooperation mit Organisationen, die sich für Nachhaltigkeit, Klimaschutz und gesunde Entwicklung einsetzen.

Ziele und Inhalte des Projekts „zemma handla“

  • Im Zusammenhang mit der Klimakrise auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen
  • Personen aus den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zusammenbringen, vernetzen und Partnerschaften ermöglichen.
  • Kinder und Jugendliche sensibilisieren, informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen.
  • Mitdenken des generationenübergreifenden Aspekts („Klima für Oma und Opa“)
  • In Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen (Bereich Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima) Aktionen im Bereich nachhaltige Entwicklung durchführen und darüber berichten.
  • Am Tag der Kinderrechte, 20.11.2023, die Aktionen / Projektergebnisse vorstellen.

Betroffene Kinderrechte

Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention definiert. Diese gilt auch für Liechtenstein.

Artikel 3: Wohl des Kindes/übergeordnetes Kindesinteresse: Bei allen Massnahmen und Projekten müssen die Auswirkungen auf Kinder mitgedacht und berücksichtigt werden, Entscheidungen müssen im besten Interesse von Kindern getroffen werden.

Artikel 24: bestmögliche Gesundheitsversorgung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen und eine saubere und sichere Umwelt, Bildung und Information im Gesundheitsbereich

Artikel 29: Bestmögliche Bildung: Persönlichkeit entwickeln, eigene Rechte kennen, Vielfalt respektieren, Frieden und Schutz der Umwelt

Artikel 2: Recht auf Nichtdiskriminierung

Artikel 6 : Recht auf Leben, Überleben, bestmögliche Entwicklung

Artikel 17: Recht auf Zugang zu Information: kindgerecht / altersgemäss

Weiters:

Resolution des UN-Menschenrechtsrates vom 7.Okt 2020:  Eine wegweisende Resolution über die Rechte des Kindes mit dem Schwerpunkt „Verwirklichung der Rechte des Kindes durch eine gesunde Umwelt“. Darin werden die Staaten u.a. aufgefordert, in der innerstaatlichen Gesetzgebung, das Recht auf eine gesunde Umwelt anzuerkennen und die Justiziabilität (Einklagbarkeit) dieses Rechts und die damit einhergehende Rechenschaftspflicht zu fördern.

UN – Nachhaltigkeitsziele 2030 (SDGs)

Die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen beinhalten 17 Punkte.

SDG 2 – Kein Hunger: Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen

SDG 3 – Gesundes Leben für alle

SDG 4 Hochwertige Bildung: Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweise sicherstellen

SDG 6 – Sauberes Wasser: Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung verbessern

SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie: Anteil erneuerbarer Energie erhöhen, nachhaltige und moderne Energie für alle sichern

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit: Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion verbessern

SDG 11 – nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten, Zugang zu sicheren und nachhaltigen Verkehrssystemen ermöglichen, Umweltbelastung senken

SDG 13 – Massnahmen zum Klimaschutz

SDG 15 – Leben an Land: Landökosysteme schützen, nachhaltige Nutzung fördern, Verlust von Biodiversität entgegenwirken

SDG 16 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

Kennst du schon die SDG-Allianz Liechtenstein?

Die SDG Allianz Liechten­stein sind Vertreter:innen von Organisationen, die seit Jahrzehnten zum Schutz der Umwelt, zur Gesundheit der breiten Bevölkerung und zum sozialen Zusammenhalt beitragen. Sie haben sich zusammengetan, um dem Nachhaltig­keitsprozess seitens Zivilgesellschaft Schub und eine Stimme zu geben.




Zuletzt aktualisiert: 09/2023
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