Fakt: Ab 14 Jahren darfst du in Liechtenstein arbeiten. Botengänge, Babysitten und andere Hilfstätigkeiten sind aber auch ab 13 Jahren möglich. Unter 14 Jahren Wer noch keine 14 Jahre alt ist, darf in Liechtenstein grundsätzlich noch nicht arbeiten. Aber fragt doch mal innerhalb der Familie nach, vielleicht könnt ihr ja beim Rasenmähen/Gartenarbeiten, Putzen oder Einkaufen helfen. Ab 13 Jahren Botengänge (Zeitungen austragen etc.) Für ältere Menschen einkaufen oder vorlesen Hunde ausführen Nachhilfe Haushälterische Tätigkeiten Babysitting Ab 14 Jahren Leichte Arbeiten (Arbeiten, die weder der Gesundheit, der Sicherheit noch der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen schaden. Ausserdem dürfen sie die Schulleistung nicht beeinträchtigen) Für Kinder und schulpflichtige Jugendliche Einsatz bei Radio-, Fernseh- und Fotoaufnahmen (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig) Arbeiten im Rahmen von kulturellen Anlässen – z.B. Sportanlässe, Theater-, Zirkus- oder Musikaufführungen (Bewilligung vom Amt für Volkswirtschaft notwendig) Schnupperlehren dienen der Berufswahl und sind nicht bewilligungspflichtig Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen nicht für die Bedienung von Gästen in Betrieben der Unterhaltung wie Kabaretts, Dancings, Diskotheken und Barbetrieben eingesetzt werden. Weitere ArtikelFerien- und NebenjobAlternativen zum FerienjobMein Praktikum in MadridBewerbungAnlaufstellenHäufige Fragen zur Lehre und zum Lehrvertrag Zuletzt aktualisiert: 09/2023