Du möchtest Motorradfahren und benötigst Infos dazu? Hier wirst du fündig. Schritt für Schritt Lernfahrausweis Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie ist das Formular Lernfahrausweis, Gesuch um Erteilung beim Amt für Strassenverkehr per Post einzureichen, frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalter für die entsprechende Kategorie. Vor dem Einreichen des Gesuchs muss man sich bei einem/einer Optiker:in oder Arzt/Ärztin testen lassen (Sehvermögen = ob man gut sieht). Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Lernfahrausweis wird nach Bestehen der Basistheorie erteilt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint. Wenn du mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren willst, erkundige dich bitte bei der zuständigen Behörde oder beim Grenzübertritt über die dort geltenden nationalen Vorschriften. Basistheorie Die Basistheorie kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine bestandene Theorieprüfung gilt für 2 Jahre. Keine Prüfung der Basistheorie müssen Personen ablegen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A, A1, B oder B1 besitzen Um einen Lernfahr- bzw. Führerausweis beantragen zu können, sende dein komplett ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Sehtest und Nothelferausweis (Ausnahme: Kategorien M, G und F) an die Amtsstelle. Nach Prüfung der Unterlagen erhältst du die Zulassungskarte zur Theorieprüfung mit der Post zugestellt. WICHTIG: Aktuell können aufgrund COVID-19 die Theorieprüfungen nur gegen Voranmeldung unter dispo.asv@llv.li absolviert werden. Aktuell können aufgrund COVID-19 die Theorieprüfungen nur gegen Voranmeldung unter dispo.asv@llv.li absolviert werden. Praktische Grundschulung (PGS) / Motorradgrundkurs Wenn du den Führerausweis der Kategorie A1 oder A2 erwerben möchtest, musst du innert 4 Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises eine praktische Grundschulung bei einem/einer Fahrlehrer:in absolvieren. Eine ab 1.1.2021 absolvierte praktische Grundschulung ist unbeschränkt gültig und dauert 12 Stunden. Wenn die Kursziele erreicht sind, bestätigt die Fahrschule den Abschluss der Grundschulung im Lernfahrausweis und erfasst dies im Onlinesystem. Ist keine praktische Grundschulung notwendig ist der Lernfahrausweis 1 Jahr gültig. Wird die Grundschulung nicht innerhalb dieser Frist absolviert, musst du dich um die Erteilung eines zweiten Lernfahrausweises bewerben. Dazu ist ein neues Gesuchsformular erforderlich. Den dritten Lernfahrausweis kann die MFK erst nach Ablauf einer 2-jährigen Wartefrist erteilen. Der praktische Grundkurs verfällt mit Ablauf des Lernfahrausweises. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren Praktische Prüfung Wer den Führerausweis der Kategorien A, A1, oder AM erwerben will, hat bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachzuweisen, dass die Verkehrskunde bei einer Fahrschule besucht wurde. Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung stehen dir zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Deine Fahrschule meldet dich zur Prüfung an. Du meldest dich selbst direkt mit deinen Personalien per Mail an dispo.asv@llv.li für einen Prüfungstermin an. WICHTIG: Die praktische Führerprüfung kann nicht beliebig oft wiederholt werden. Wer die Prüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn eine Fahrschule bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist und der/die Kandidat:in somit prüfungsreif ist. Eine vierte Prüfung kann nur aufgrund eines positiven psychologischen Eignungstests erfolgen. Prüfungsfahrzeuge Ein Moped/Mofa darfst du nach Bestehen der Theorieprüfung bereits ab 14 fahren. AM (ab 15 Jahren): Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, einer Motorleistung von höchstens 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h A1 (ab 16 Jahren): Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer Motorleistung von höchstens 15 kW. A2 (ab 18 Jahren): Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von höchstens 0,20kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind;. A (20 Jahre und zwei Jahre Führerschein Kat. A2): Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg Prüfungsmöglichkeiten Die praktische Führerprüfung kann nicht beliebig oft wiederholt werden. Wer die praktische Führerprüfung zweimal nicht besteht, wird zu einer weiteren Führerprüfung nur zugelassen, wenn ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Fahrausbildung abgeschlossen ist. Eine vierte Prüfung kann nur aufgrund eines die Eignung bestätigenden Tests erfolgen. Winterbetrieb – Keine praktischen Prüfungen Winterliche Temperaturen oder Strassenverhältnisse erhöhen die Unfallgefahr für Zweiradfahrer:innen beträchtlich. Deshalb werden keine Motorradführerprüfungen vom 1. November bis Ende Februar abgenommen. Bei kritischen Witterungsverhältnissen in den Übergangsmonaten erkundige dich bitte rechtzeitig unter info.asv@llv.li oder Tel. 00423 236 75 01, ob die Führerprüfung durchgeführt werden kann. Ausrüstung praktische Prüfung WICHTIG: Ohne die hier erwähnte Ausrüstung und die entsprechenden Dokumente kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Bringe bitte folgende Dokumente an die praktische Prüfung mit: Personalausweis (Pass, ID oder Ausländerausweis) Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges Lernfahrausweis Führerausweis beim Erwerb einer zusätzlichen Kategorie Mindestausrüstung für praktische Führerprüfung der Kategorie A1 Geprüfter Schutzhelm (ECE Nr. 22) Sichtschutz (bei Helmen ohne Visier) Motorradjacke aus abrieb- und reissfestem Material Lange Hose (nicht zerrissen, keine Löcher) oder Motorradhose aus abrieb- und reissfestem Material Motorradhandschuhe aus abrieb- und reissfestem Material festes, geschlossenes Schuhwerk Mindestausrüstung für praktische Führerprüfung der Kategorie A und A2 Geprüfter Schutzhelm (ECE Nr. 22) Sichtschutz (bei Helmen ohne Visier) Motorradjacke aus abrieb- und reissfestem Material Motorradhose aus abrieb- und reissfestem Material Motorradhandschuhe aus abrieb- und reissfestem Material Motorradstiefel oder knöchelüberragendes, festes, geschlossenes Schuhwerk Anbietende Hier findest du eine Liste der Fahrschulen in Liechtenstein und Umgebung: Fahrschulen in Liechtenstein und Umgebung Preise und Kursdauer Die Preise und Länge der Kursdauer unterscheiden sich je nach Fahrschule und ob die Kurse alleine oder in der Gruppe durchgeführt werden. Hier ein Beispiel aus Peters Fahrschule: 3-teiliger Grundkurs an 3 Abenden (je 4 Stunden) beim Rheinparkstadion in Vaduz Preisbeispiel: Kategorie A1 640.- , A2 640.- und A 640.- Weitere Infos Allgemeine Übersicht über die Führerausweiskategorien der MFK. Amt für Strassenverkehr: Informationen rund um den Führerschein Weitere hilfreiche Informationen und Tipps rund um das Thema Motorrad. Gesuchsformular (Theorieprüfung / Lernfahrausweis) Anmeldeformular zur praktischen Führerprüfung Formular für die medizinische Kontrolluntersuchung