Doppelte Staatsangehörigkeit, doppelte Staatsbürgerschaft, Doppelpass, … Immer wieder liest oder hört man von diesen Begriffen. In Liechtenstein ist es zurzeit ein sehr aktuelles Thema. Doch was bedeutet es eigentlich, wenn jemand Doppelstaatsbürger:in ist und wie kommt es überhaupt dazu? Bist du Staatsangehörige:r zweier Staaten, wirst du bei uns als Doppelbürger:in bezeichnet. Dies erlaubt dir beispielsweise das Mitspracherecht in beiden Staaten – unabhängig davon, in welchem der beiden du lebst. Doch bist du als junger Mann z.B. auch dazu verpflichtet, ins Militär einzurücken, sollte es in einem der Staaten, in denen du Bürger bist, die Wehrpflicht geben. In Liechtenstein ist es momentan so, dass du nur durch Geburt eine weitere Staatsbürgerschaft bekommen kannst und zwar, wenn ein Elternteil von dir die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzt und dein anderer Elternteil eine ausländische. Durch Heirat ist es jedoch nicht möglich, Doppelbürger:in zu sein. D.h. dass dein Elternteil, welcher eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, weiterhin die ausländische behält oder sich als Liechtensteiner:in einbürgert. Im Falle der Einbürgerung, müsste er aber seine bisherige Staatsangehörigkeit abgeben, da Liechtenstein nur Doppelbürgerschaften durch Geburt erlaubt oder Personen, die von Beginn an Liechtensteiner:in sind. Beispiel Susanne, Mutter, liechtensteinische Staatsangehörigkeit Riccardo, Vater, italienische Staatsangehörigkeit Marco, Sohn, liechtensteinische + italienische Staatsangehörigkeit Das Ehepaar Susanne und Riccardo lebt seit ihrer Hochzeit in Liechtenstein. Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit darf Riccardo beispielsweise nicht in Liechtenstein abstimmen, obwohl er in hier wohnt und ihn die Abstimmungen auch betreffen. Da er mit einer Liechtensteinerin verheiratet ist, besteht nach einigen Jahren aber die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Somit wäre Riccardo Liechtensteiner und hätte demnach auch dieselben Rechte (und Pflichten) wie alle anderen Personen mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit. Riccardo ist sich jedoch nicht sicher, ob er dies tun soll. Denn, wenn er sich dazu entscheidet die liechtensteinische Staatsangehörigkeit anzunehmen, müsste er gleichzeitig seine italienische abgeben. Konkret heisst dies, dass er dann keine Rechte und Pflichten mehr gegenüber Italien hätte. Er wäre auf dem Papier kein Italiener mehr. Auch Susanne hat sich über Doppelstaatsbürgerschaften Gedanken gemacht. Denn Liechtenstein würde ihr als liechtensteinische Staatsangehörige erlauben, eine zweite Staatsbürgerschaft zu besitzen. Italien akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft. Riccardo und Susanne haben einen gemeinsamen Sohn, der Marco heisst. Marco hat das Recht auf eine liechtensteinische und italienische Staatsbürgerschaft, denn durch Geburt ist es in Liechtenstein erlaubt, mehr als eine Staatsbürgerschaft zu haben. Zusammenfassung Susanne und Marco haben beide das Recht auf zwei Staatsbürgerschaften, aus zwei Gründen: Italien erlaubt generell die Doppelbürgerschaft. Liechtenstein erlaubt die Doppelbürgerschaft für Personen, die die liechtensteinische Staatsangehörigkeit schon besitzen (Susanne) und bei der Geburt (Marco). Würden Susanne und Marco beide eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen und Riccardo sich gleichzeitig in Liechtenstein einbürgern, wäre er die einzige Person der Familie, die die italienische Staatsangehörigkeit nicht (mehr) besitzt. Wie werde ich Liechtensteiner:in? Es gibt insgesamt fünf verschiedene Möglichkeiten, um die liechtensteinische Staatsangehörigkeit zu erlangen: Durch Geburt Kinder einer liechtensteinischen Mutter/eines liechtensteinischen Vaters erwerben die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Einbürgerung im ordentlichen Verfahren Die Person, die sich einbürgern lassen möchte, stellt in der Gemeinde, in der sie wohnt, einen Antrag. Die Gemeindebürger, also die Leute, die in jener Gemeinde wohnhaft sind, entscheiden dann bei einer Abstimmung darüber, ob der Antragssteller sich einbürgern lassen darf oder nicht. Der Antragsteller muss seit zehn Jahren in Liechtenstein wohnen und auf seine bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Einbürgerung infolge Eheschliessung Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Person, welche sich einbürgern lassen möchte, seit mindestens fünf Jahren mit einer Person mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit verheiratet ist, in Liechtenstein lebt und auf die bisherige, ausländische Staatsbürgerschaft verzichtet. Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz Für eine Einbürgerung infolge längerfristigem Wohnsitz ist ein Wohnsitz in Liechtenstein von 30 Jahren erforderlich, wobei die Jahre bis zum 20. Lebensjahr doppelt gezählt werden. Der Antragsteller muss auf seine bisherige Staatsbürgerschaft verzichten. Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit Für eine Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit ist ein Wohnsitz in Liechtenstein von fünf Jahren Voraussetzung. Die Person muss im Inland geboren und seit Geburt staatenlos sein und darf das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Momentan wird in der Liechtensteiner Politik intensiv über die doppelte Staatsbürgerschaft geredet und diskutiert. Viele Einwohner Liechtensteins finden, dass eine Doppelbürgerschaft von Nöten sei. Jedoch gibt es wiederum auch einige Gegner der doppelten Staatsangehörigkeit. Im Folgenden haben wir die Argumente der Regierung für und gegen die Doppelstaatsbürgerschaft aufgelistet: Pro Bessere Integration ausländischer Staatsangehöriger Personen, die die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzen, haben einen stärkeren Bezug zu Liechtenstein, seiner Kultur und Menschen. Sie können sich besser mit Liechtenstein identifizieren und werden dadurch auch automatisch besser in die Gesellschaft eingegliedert. Viele Liechtensteiner:innen sind bereits Doppelstaatsbürger 2010 gaben 22% aller Liechtensteiner:innen an, dass sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen. 2015 waren es knapp 25%. Kurz gesagt, ist jeder vierte Liechtensteiner:in im Besitz eines ausländischen Passes, was heisst, dass Liechtenstein sowieso international sehr durchmischt ist. Liechtensteinische Staatsangehörige dürfen im Ausland eine weitere Bürgerschaft haben Liechtenstein lässt zu, dass Personen, welche eine liechtensteinische Staatsbürgerschaft besitzen, eine ausländische zu erwerben. Wieso sollte es umgekehrt nicht auch möglich sein? Der Verzicht der Doppelstaatsbürgerschaft kann dazu führen, dass der Elternteil, welcher seine ausländische Staatsbürgerschaft an den Ehepartner und an die Kinder weitergeben konnte, seine ausländische Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung in Liechtenstein verliert und somit das einzige Familienmitglied ist, welches diese ausländische Staatsbürgerschaft nicht besitzt Contra Schlechtere Integration Personen, die bei der Einbürgerung in Liechtenstein ihre ausländische Staatsbürgerschaft behalten wollen, hängen zu sehr an ihren Wurzeln und wollen die starke Bindung zum Heimatland bewahren. Dadurch erschwert sich die Integration. Es ist keine genügende Integrationsbereitschaft vorhanden. Loyalitätskonflikt «Diener zweier Herren kann man nicht sein.» Bei Differenzen mit dem zweiten Staat, stellt sich die Frage, ob man gegenüber Liechtenstein oder dem zweiten Staat loyal ist. Deine Meinung Deine Meinung zu diesem Thema? Schreib uns deine Meinung! 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