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Förderungen in Liechtenstein & Region


Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten auf regionaler Ebene für Projekte von und mit Jugendlichen – von kleinen lokalen Vorhaben bis zu umfangreichen grenzüberschreitenden Kooperationen.

 

Wo gibt es in Liechtenstein Förderungen für eure Projekte?

In Liechtenstein haben Jugendliche und junge Erwachsene verschiedene Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für ihre Projekte zu erhalten. Hier haben wir sie für euch zusammengestellt:

 

Kinder- und Jugendbeirat Liechtenstein (kijub)

Der Kinder- und Jugendbeirat unterstützt Jugendpartizipationsprojekte in Liechtenstein mit bis zu CHF 5’000.00 Das heisst, wenn ihr mehrere Jugendliche bis 18 Jahren seid, die eine Idee für ein Projekt habt, könnt ihr euch beim kijub melden.

Auch Erwachsene, die ein Projekt machen wollen, durch welche die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein gefördert wird, können beim kijub um Gelder ansuchen.

Entweder gleich den Antrag für eine Förderung ausfüllen und bis spätestens 8 Wochen vor Beginn der Aktivität beim kijub einreichen oder erst mal eine Anfrage beim kijub machen: www.kijub.li

Gemeinde

Auf Anfrage gibt es Projektförderungsmittel für Jugendprojekte.

Stiftungen und Vereine

Es gibt verschiedene Stiftungen in Liechtenstein, welche Projekte aus dem Jugendbereich unterstützen. Wie zum Beispiel: www.aha.li/rokj

Kleinprojektefonds der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK)

  • IBK-Begegnungsprojekte: kleine Projekte, die mit bis zu EUR 2‘500.00 aus dem IBK-Budget gefördert werden.
  • Interregionale Kleinprojekte: Kleinprojekte, die auf langfristige Kooperationen abzielen, ein konkretes Ergebnis mit Mehrwert für die Region erbringen und mit bis zu EUR 25‘000.00 aus dem Interregional-Programm gefördert werden.

Die IBK-Jury entscheidet dreimal im Jahr über die Fördermittelvergabe. Euer Antrag muss jeweils bis zur Einreichfrist mit Unterschrift aller Projektpartner auf dem Postweg bei der IBK eingegangen sein. Mehr Informationen dazu findest du unter: www.bodenseekonferenz.org

Amt für soziale Dienste / Regierung

Gemäss der Verordnung vom 22. September 2009 über die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung (Kinder- und Jugendförderungs-Beitragsverordnung; KJFBV), können via ASD folgende Förderungen beantragt werden:

https://www.llv.li/de/privatpersonen/engagement-und-kultur/foerderung-der-kinder–und-jugendarbeit

  • Jugendleiterurlaub: Im Rahmen der Förderung von Jugendleiterurlaub können Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigkeiten ausüben, auf Antrag Anerkennungsbeiträge ausgerichtet werden. Es wird zwischen Jugendleiterurlaub Sport und den weiteren Tätigkeiten unterschieden.
  • Projektförderung: Förderungsberechtigte erhalten nach Art. 80 des Gesetzes für einzelne Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit auf Antrag Einzelbeiträge.
  • Jahresbeiträge: Förderungsberechtigten, die eine kontinuierliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit ausüben, können auf Antrag Jahresbeiträge ausgerichtet werden.
  • Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit: Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich auf die Übernahme von Leitungs- und Betreuungsfunktionen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten oder bereits eine solche Funktion ausüben, können auf Antrag Fortbildungsbeiträge ausgerichtet werden.
  • Förderung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen: Förderungsberechtigte, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, können für die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen auf Antrag Praktikums- und Ausbildungsbeiträge ausgerichtet werden.

Präsentation und Unterlagen

Infoflyer Förderungen für Jugendprojekte

Finanzierung_Sponsorinnen finden und Checkliste Finanzen


WICHTIG: Die Informationen wurden vom aha zusammengetragen. Für Richtigkeit (Änderungen) und Vollständigkeit übernimmt das aha keine Gewähr. Die Auflistung der Informationen erfolgt ohne Wertung. Stand: September 2023


 




Zuletzt aktualisiert: 07/2024
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