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Führerschein


Endlich 17! Jetzt kannst du die Reise zu deinem Führerausweis der Kategorie B starten. Was es dabei zu beachten gilt, findest du in diesem Beitrag.

 

2024_Führerschein B in 6 Schritten von Verein Jugendinformation
 

Schritt für Schritt zum Führerschein

Das Amt für Strassenverkehr hat ein tolles Merkblatt zusammengestellt:

Autofahren bereits ab 17 möglich

Seit 1.1.2021 kann der Lernfahrausweis der Kategorien B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Allerdings bleibt das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises 18 Jahre. Zudem gibt es keinerlei Änderungen für Personen, die ihren Lernfahrausweis nach Vollendung des 18. Lebensjahrs erwerben.

Der Grund für diese Änderung liegt in der Verkehrssicherheit

Wenn Jugendliche oder junge Erwachsenen fast ein Jahr in Begleitung eines Erwachsenen fahren üben können, soll sich die Anzahl an Verkehrsunfällen massgeblich reduzieren, da die Lernphase stark verlängert wird. Zudem können junge Lernfahrer:innen in allen vier Jahreszeiten Erfahrungen sammeln. Das ist sehr wichtig, da alle, die ihren Führerschein im Sommer gemacht haben, nie mit einem/einer Fahrlehrer:in im Schnee gefahren sind und wertvolle Tipps haben erhalten können.

Vorbild Schweiz

Liechtenstein ist nicht das einzige Land, das diese Regelung 2021 eingeführt hat. Auch die Schweiz hat das Mindestalter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahren gesenkt. Allerdings gilt dort eine Zusatzregelung, dass alle, die den Führerschein vor Vollendung des 20. Lebensjahres anstreben, mindestens eine einjährige Lernphase durchlaufen müssen. Diese Regelung wurde in Liechtenstein nicht übernommen. Das heisst, sobald man 18 Jahre alt wurde, kann man die Prüfung ablegen, ohne vorher ein ganzes Jahr im Besitz des Lernfahrausweises gewesen zu sein.

EU-Richtlinien bei Motorradkategorien

Neben den neuen Regelungen fürs Autofahren wurden auch im Bereich von Motorrädern Änderungen erlassen und an Regelungen der EU angepasst. So dürfen neu Kleinmotorräder oder Leichtmotorfahrzeuge (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) bereits ab 15 Jahren gefahren werden. Zudem dürfen Motorräder der 125- er-Klasse bereits ab 16 Jahren gefahren werden.

Kein Direkteinstieg mehr in Kategorie A

Eine zusätzliche Massnahme zur Verkehrssicherheit besteht neu darin, dass kein direkter Einstieg mehr in die uneingeschränkte Motorradklasse A möglich sein wird. Jemand, der die leistungsstärksten Motorräder fahren möchte, muss zuvor mindestens zwei Jahre ein beschränktes Motorrad der Klasse A2 fahren. Ein direkter Einstieg ist künftig nur noch in Ausnahmesituationen erlaubt, wenn Personen berufsmässig auf das Führen eines solchen Fahrzeugs angewiesen sind. Dazu gehören beispielsweise Polizisten:innen, Motorradmechaniker:innen oder Verkehrsexpert:innen.

Prüfungen und Ausbildungen neu unbefristet gültig

Einmal bestandene Ausbildungen (z. B. Kurs Verkehrskunde) oder Prüfungen (z.B. Theorieprüfung) gelten neu grundsätzlich unbefristet. Die Regierung schreibt dazu: „Dies stellt eine Verbesserung zur heutigen Regelung zum Wohle des/der Bürger:in dar.“

Einschätzung aha-Reporterin Aurelia Jehle


aha-Reporterin Aurelia Jehle

aha@aha.li

Ich finde diese Änderungen gut. Ich bin mir sicher, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird, wenn Jugendliche die Möglichkeit haben, ein ganzes Jahr mit dem Lernfahrausweis zu üben. Zudem bin ich erleichtert, dass Liechtenstein nicht dieselbe Regelung eingeführt hat wie die Schweiz, nämlich, dass alle vor Vollendung des 20. Lebensjahres mindestens eine Lernphase (Führerschein auf Probe inkl. Absolvieren von 2 obligatorischen Sicherheitsfahrkursen) von 12 Monaten durchlaufen müssen. Diese Regelung halte ich nicht für wirklich sinnvoll. Bei uns haben nun alle die Möglichkeit, den Lernfahrausweis früher zu holen, sind aber nicht gezwungen, dies zu tun. Auch die Neuerung bezüglich des Verfalles von Prüfungen und Ausbildungen finde ich sinnvoll, besonders aus Sicht der Faktoren Zeit und Geld. Alles in allem finde ich diese Änderungen sehr gelungen und den Bedürfnissen unserer Gesellschaft angepasst.

Weiterführende Links:

 

Für Fahrschüler:innen aus der Schweiz

Nach bestandener Führerprüfung hast du deinen Ausweis für 3 Jahre auf Probe, in welchen du 2 Weiterbildungstage besuchen musst. In Liechtenstein gibt es keinen Führerschein auf Probe.

Wie viele Fahrstunden brauche ich?

Dies ist bei jedem/jeder unterschiedlich. Je nachdem wie interessiert und motiviert du bist, die Prüfung zu machen, desto schneller wirst du sie auch bestehen. Dazu solltest du dich mit deinem/deiner Fahrlehrer:in gut verstehen und deine Theoriekenntnisse anwenden können. Wenn du die Möglichkeit hast, privat ein Auto zu fahren, erhöht dies ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, weniger Fahrstunden nehmen zu müssen. Übung macht den Meister!

Preise in Liechtenstein

Eine Einzellektion dauert je nach Fahrlehrer:in zwischen 45 und 60 min und kostet zwischen 80 und 100 Fr.-. Dazu musst du auch eine einmalige Versicherung für die Praxisstunden abschliessen. Diese kostet ca. 80 Fr.-.

Für die Theorieprüfung stehen dir ebenfalls Lektionen verschiedener Fahrlehrer:innen zur Verfügung. Man kann die Theorie jedoch auch mit der dafür produzierten Lernsoftware erlernen. Hier findest du auch eine gratis APP. Die Theorieprüfung kostet ca. 30 Fr.-.

Die Praxisprüfung kostet zwischen 200 und 300 Fr.- Die Kosten für die Expert:innen und den Führerschein werden von der ASV separat verrechnet.




Zuletzt aktualisiert: 04/2024
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