Zum Inhalt springen

Häufige Fragen und Antworten


Häufige Fragen zum Thema Arbeit

Das in Liechtenstein geltende Arbeitsrecht ist im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel geregelt. Es bestimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers betreffend Arbeitsleistung, Lohn, Gleichbehandlung der Geschlechter, Urlaub, Freizeit, Personalvorsorge, Versicherung, Schutzvorrichtungen, Kündigung usw..
 

Leben und Arbeiten im Fürstentum Liechtenstein

 
 

Aufenthaltsgenehmigung & Sozialversicherung

Wenn du vorhast, nicht länger als drei Monate in einem EU Land zu bleiben, brauchst du keine Aufenthaltsgenehmigung. Es steht dir frei, in diesem Zeitraum Urlaub zu machen, zu arbeiten oder einem Studium nachzugehen.

Hast du vor, länger als drei Monate zu bleiben, solltest du dich so schnell wie möglich um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Die Prozeduren dafür sind nicht in allen EU Ländern gleich. Für die Anmeldung und die Aufenthaltsgenehmigung benötigst du einen Reisepass, der mindestens sechs Monate länger gültig ist, als du im Gastland bleiben möchtest. Ausserdem brauchst du aktuelle Passfotos, einen Arbeitsvertrag (wenn du nicht arbeitest einen Einkommensnachweis) und einen Wohnsitznachweis.

 

Sozialversicherung

Im Prinzip bist du in dem Land sozialversichert, in dem du arbeitest. Das betrifft Leistungen bei Krankheit, Mutterschutz usw. Weitere Auskünfte über Versicherung ebenso wie zur Versteuerung von Einkünften etc. im jeweiligen Land erhältst du beim Portal der Europäischen Union sowie bei EURES– dem Portal zur beruflichen Mobilität.




Zuletzt aktualisiert: 11/2024
Cookie Consent mit Real Cookie Banner