Häufige Fragen zum Thema Arbeit Das in Liechtenstein geltende Arbeitsrecht ist im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel geregelt. Es bestimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers betreffend Arbeitsleistung, Lohn, Gleichbehandlung der Geschlechter, Urlaub, Freizeit, Personalvorsorge, Versicherung, Schutzvorrichtungen, Kündigung usw.. Leben und Arbeiten im Fürstentum Liechtenstein Infos über Liechtenstein Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein Ausländer- und Passamt Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Amt für Gesundheit AHV/IV/FAK Krankenversicherung Concordia Krankenversicherung FKB Krankenversicherung SWICa Steuerverwaltung Wo bekomme ich Infos über das Arbeitsrecht? Liechtensteiner Arbeiterverband (LANV) Tel.: +423 399 38 38 info@lanv.li www.lanv.li Wo finde ich Infos zum Steuerrecht? Infos zum Steuerrecht (z.B. Dienstantritt, Jahresausgleich, Steuerfreibeträge, Einkommensteuerbescheid usw.) erhältst du auch bei deiner zuständigen Wohnsitzgemeinde. Ich möchte als Grenzgänger im Bodenseeraum arbeiten. Was muss ich beachten? Faktenblätter für Grenzgänger im Bodenseeraum findest du auf der Homepage von EURES BODENSEE . Ich möchte gerne im EU-Ausland arbeiten. Was muss ich beachten? Wenn du im Ausland arbeiten möchtest, wird meistens erwartet, dass du 18 Jahre alt bist und dich in der Landessprache oder zumindest auf Englisch verständigen kannst. Informiere dich auch vorab über die Arbeitslosigkeit und die Lebenshaltungskosten im Wunschland. Weitere Infos zum Arbeiten im Ausland findest du unter www.aha.li/arbeiten-im-ausland. Aufenthaltsgenehmigung & Sozialversicherung Wenn du vorhast, nicht länger als drei Monate in einem EU Land zu bleiben, brauchst du keine Aufenthaltsgenehmigung. Es steht dir frei, in diesem Zeitraum Urlaub zu machen, zu arbeiten oder einem Studium nachzugehen. Hast du vor, länger als drei Monate zu bleiben, solltest du dich so schnell wie möglich um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern. Die Prozeduren dafür sind nicht in allen EU Ländern gleich. Für die Anmeldung und die Aufenthaltsgenehmigung benötigst du einen Reisepass, der mindestens sechs Monate länger gültig ist, als du im Gastland bleiben möchtest. Ausserdem brauchst du aktuelle Passfotos, einen Arbeitsvertrag (wenn du nicht arbeitest einen Einkommensnachweis) und einen Wohnsitznachweis. Sozialversicherung Im Prinzip bist du in dem Land sozialversichert, in dem du arbeitest. Das betrifft Leistungen bei Krankheit, Mutterschutz usw. Weitere Auskünfte über Versicherung ebenso wie zur Versteuerung von Einkünften etc. im jeweiligen Land erhältst du beim Portal der Europäischen Union sowie bei EURES– dem Portal zur beruflichen Mobilität. Weitere ArtikelAnlaufstellenUnterstützung BewerbungLohn in der LehreOffene Lehrstellen bei der LGTFörderungen in Liechtenstein & RegionWettbewerbe, Crowdfunding und mehr Zuletzt aktualisiert: 11/2024