Nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern! Hier findest du die wichtigsten Infos zu deinen Rechten und Anlaufstellen! Offizielle Jugendschutz-Seite Kurz und bündig Jeder Mensch hat von Geburt an Rechte aber auch Pflichten. Damit Kinder und Jugendliche gut aufwachsen können und um sie vor möglichen Gefahren, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnten, zu schützen gibt es für sie spezielle Rechte. Diese werden unter dem Begriff „Kinder- und Jugendschutz“ zusammengefasst und sind im Kinder- und Jugendgesetz rechtlich verankert. Generell enthält das Kinder- und Jugendgesetz Regelungen und Bestimmungen für Kinder (Personen unter 14 Jahren), Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) und junge Erwachsene (Personen unter 25 Jahren). Konkret regelt das Kinder- und Jugendgesetz wie lange du wegbleiben darfst, an welchen Orten du dich nicht aufhalten darfst und ob du mit Zustimmung deiner Eltern in Hotels, auf Campingplätzen und in Jugendherbergen übernachten darfst. Ausserdem zielt das Kinder- und Jugendgesetz darauf ab, dich vor dem schädlichen Gebrauch von Suchtmitteln, Schulden, Gewalt, sexueller Ausbeutung etc. zu schützen. Das Kinder- und Jugendgesetz gibt deinen Eltern einen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen sie mit dir Vereinbarungen treffen können. Allerdings sind auch Eltern an das Kinder- und Jugendgesetz gebunden und müssen sich an dessen Inhalte halten. So können sie dir beispielsweise nicht schon mit 14 Jahren erlauben, Alkohol zu trinken, denn laut dem Gesetz ist dies (mit Einschränkungen) erst ab 16 Jahren erlaubt. Auf der anderen Seite müssen deine Eltern die Grenzen des Kinder- und Jugendgesetzes nicht ausreizen. So können sie beispielsweise von dir verlangen, dass du schon um 22 Uhr zuhause sein musst, obwohl es das Gesetz bis 24 Uhr erlauben würde. Wenn du gegen das Kinder- und Jugendgesetz verstösst, musst du je nachdem mit pädagogischen Massnahmen (Beratungsgespräch, Sozialstunden) rechnen. Zudem werden deine Eltern/Erziehungsberechtigten informiert und ihr werdet gemeinsam zu einem Gespräch eingeladen. Auch deine Eltern oder die Verkäufer, Wirte, Händler, die an der Übertretung beteiligt sind, können bestraft werden. Ihnen droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Achtung! Wenn du im Ausland bist, gelten die Kinder- und Jugendschutz Bestimmungen des Landes, in dem du dich aufhältst. Bevor du also in den Urlaub fährst, solltest du dich am besten davor über deine Rechte im jeweiligen Land informieren. Dies machst du am besten hier. Wenn du noch mehr Informationen möchtest oder eine spezielle Frage hast, kannst du sie von einer Fachperson beantworten lassen. Anlaufstellen Hier findest du die Kontaktadressen von verschiedenen Ämtern und Stellen, die dir bei Rechtsfragen weiterhelfen können. Soziale Fragen Amt für Soziale Dienste bzw. Kinder und Jugenddienst gibt Auskunft über das Sozialhilfegesetz, das Jugendgesetz und viele weitere soziale Fragen. infra – Informations- und Beratungsstelle für Frauen erteilt unentgeltliche Rechtsauskünfte an Frauen jeden Alters (insbesondere betreffend Partnerschaft/Zusammenleben ohne Trauschein, häusliche Gewalt, sexuelle Belästigung). Allgemeine Rechtsauskünfte Gerichtspraktikanten des Landesgerichts können über die Landeshauptnummer erreicht werden. Der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV) vertritt und fördert die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder sowie aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Infos zum Steuerrecht (z.B. Dienstantritt, Jahresausgleich, Steuerfreibeträge, usw.) erhältst du bei deiner zuständigen Wohnsitzgemeinde. Informationen über das Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsfristen, -termine, Abfertigung, usw.) und das Sozialrecht (z.B. Geburten-, Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, usw.) gibt dir das Amt für Volkswirtschaft. Gesetzestexte Kinder- und Jugendgesetz Merkblatt Jugendarbeitsschutz Gesetze Rechtsportal Du hast eine Frage? Dann stell sie im Jugendschutz-Forum. Hier kannst du uns völlig anonym deine Frage stellen. Selbstverständlich werden deine Daten absolut vertraulich behandelt. Deine Email Adresse wird nur dazu verwendet, um dir die Antwort zusätzlich per Mail zu senden. Möchtest du das nicht? Dann lass das Feld einfach leer. Jugendschutz-Forum Lerne die Jugendschützerin kennen Portrait über die Jugendschützerin Jennifer Rheinberger, Psychologin, ist seit März 2018 im Amt für Soziale Dienste in Liechtenstein zuständig für den Kinder- und Jugendschutz. Häufige Fragen Ab wann darf man wählen? Wählen darf man in Liechtenstein ab dem 18. Geburtstag. Zudem muss man die liechtensteinische Staatsbürgerschaft und einen festen Wohnsitz in Liechtenstein haben. Ich bin 14 und möchte einen Ferien-/Nebenjob/möchte eine Ausbildung machen. Welche Möglichkeiten habe ich? Wenn du schon 14 bist, darfst du auf alle Fälle einen Ferien-/Nebenjob machen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Arbeit nicht deiner Gesundheit schadet oder deine Sicherheit gefährdet. Ausserdem müssen die Schulleistungen passen. Wenn du einen Lehr-, Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abschliessen möchtest, braucht es allerdings die Zustimmung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten. Ich bin 12 Jahre alt und möchte mir etwas Geld dazuverdienen. Darf ich das? Mit 12 Jahren darfst du leider noch keine Arbeit ausüben. Erst ab dem vollendeten 13. Lebensjahr und mit der Zustimmung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten sind leichte Arbeiten wie Botengänge, haushälterische Tätigkeiten oder Babysitting erlaubt. Ich bin 14 und möchte am Wochenende gerne bis 2 Uhr in den Ausgang gehen. Meine Eltern erlauben es aber nicht. Dürfen sie das? Ja sie dürfen, denn grundsätzlich bestimmen die Erziehungsberechtigten die Ausgangszeiten! Allerdings darfst du vom Gesetz aus auch nur bis 24 Uhr draussen bleiben, danach nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder mit Ausnahmeerlaubnis. Ab dem 16. Lebensjahr gibt es dann keine gesetzlichen Einschränkungen mehr. Allerdings können deine Eltern nach wie vor eine Ausgangszeit bestimmen. Welche alkoholischen Getränke darf man ab 16 konsumieren? Ab 16 sind Bier, Wein, vergorener Most, Sekt und spirituosenfreie Mischgetränke erlaubt. Alkopops, spirituosenhaltige Mischgetränke, Schnäpse etc. darf man aber erst ab 18 trinken. Vor dem 16. Lebensjahr ist der Konsum von Alkohol generell verboten. Ich mache eine Lehre und wohne noch Zuhause. Meine Eltern behalten aber den ganzen Lohn ein. Dürfen sie das? Die Verwaltung des Vermögens bleibt bis zur Volljährigkeit grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten. Lehrlinge dürfen allerdings selbstständig über ihren Lohn verfügen, jedoch können Eltern ein Kostgeld verlangen. Gibt es im Internet auch Gesetze und Regeln? Im Internet gelten in der Regel dieselben Gesetze und Jugendschutzbestimmungen wie in der realen Welt. Bei Verstössen muss mit Anzeige und strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. 16 und schwanger. Was jetzt? Mit 16 Jahren schwanger zu werden hast du wahrscheinlich nicht geplant. Bist du dir denn auch ganz sicher? Hast du schon einen Schwangerschaftstest gemacht? Wenn nicht, kannst du dir zuerst einen in einer Apotheke oder Drogerie besorgen. Du kannst aber auch direkt zum Arzt/zur Ärztin deines Vertrauens gehen, wenn du möchtest. Wenn du dich lieber anonym über deine Möglichkeiten beraten lassen willst, sind diese Anlaufstellen die Richtigen für dich: schwanger.li Ich bin 14 und habe eine 19-jährige Freundin. Dürfen wir miteinander schlafen? Vom Gesetz her spricht nichts dagegen, es sei denn es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z.B. Schüler:in – Lehrperson; Lehrling – Chef:in) Ich bin 12 und habe einen 19-jährige Freundin. Dürfen wir miteinander schlafen? Das Gesetz besagt, dass man ab 12 Jahren mit einer Person schlafen darf, wenn der Altersunterschied zwischen den Partnern nicht mehr als 3 Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z. B. Schüler:in – Lehrperson; Lehrling – Chef:in). Da du 12 Jahre alt bist und deine Freundin 19 beträgt der Altersunterschied mehr als 3 Jahre und ihr dürft nicht miteinander schlafen. Ab wie vielen Jahren macht man sich strafbar? Wenn du unter 14 Jahren bist kannst du für strafbare Handlungen noch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Allerdings werden deine Eltern informiert. Jugendliche ab 14 Jahren sind strafmündig. Das heisst sie können für jede strafbare Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Bei Schäden müssen sie selbst für diese aufkommen und sie ersetzen. Bis zum 18. Lebensjahr können bei Straftaten erzieherische Massnahmen (Kurs, Training, Wiedergutmachung usw.) durch Behörden oder Gerichte angeordnet werden. Wann kann ich den Führerschein machen? Hier ist es davon abhängig welchen Führerschein du machen möchtest. Ab 14 Jahren darfst du nach einer Prüfung Mofas und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge lenken. Mit 16 Jahren kannst du MFZ bis 50 ccm/11 kW Leistung fahren. Das Lenken von Autos und anderen KFZ ist dann nach dem Ablegen einer Prüfung ab 18 Jahren erlaubt. Ich bin 15 und meine Eltern nerven. Jetzt möchte ich von Zuhause ausziehen. Darf ich das? Was muss ich beachten? Grundsätzlich ist es ab 14 Jahren möglich von Zuhause auszuziehen. Allerdings nur, wenn deine Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind. Zudem muss für eine entsprechende Aufsicht gesorgt sein. 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