„Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Grundlage des Staates ist die Verfassung von 1921, die die konstitutionelle Verfassung von 1862 ablöste und eine der wichtigsten Errungenschaften für das Land darstellte. Grundlage des Staates ist die Verfassung von 1921, die die konstitutionelle Verfassung von 1862 ablöste.“ – Quelle: Liechtenstein Marketing
Das klingt alles erst einmal sehr kompliziert. Einfach erklärt bedeutet das Folgendes:
Bis zur Trennung der Staatsgewalten im Jahr 1921 war der Fürst „das Gesetz“ und vereinte alle Staatsgewalt in sich. Seit der Verfassungsänderung von 1921 ist die Staatsgewalt „im Fürsten und im Volke“ verankert. Letztmalig wurde die Verfassung im Jahr 2003 abgeändert.
Heute ist Liechtenstein eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Das bedeutet, dass die Stellung und die Aufgaben des Fürsten in der Verfassung festgelegt sind und er gemeinsam mit dem vom Volk gewählten Parlament (= Landtag) über Gesetze entscheidet.
Die Staatsgewalt wird, damit es nicht zum Machtmissbrauch kommt, in 3 Gewalten aufgeteilt:
Das heutige Staatsoberhaupt, Fürst Hans-Adam II., ist der 15. Fürst des Hauses Liechtenstein. Am Staatsfeiertag 2004 übergab er die Aufgaben an seinen Sohn, den Erbprinz Alois. Der Fürst blieb zwar Fürst, Regierungsgeschäfte als Staatsoberhaupt führt seither aber Erbprinz Alois.
Der Fürst vertritt das Land in vielfältiger Weise, vor allem gegen aussen. Darüber hinaus kann er aber auch von den folgenden Rechten Gebrauch machen:
Offizielle Seite des Fürstenhauses
Präsentation über das Fürstenhaus von 2017
Der Liechtensteinische Landtag ist das Parlament (= gewählte Volksvertretung eines Landes) des Fürstentum Liechtensteins. Er besteht aus 25 Abgeordneten (Parlamentarier:in) und wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt. Die Abgeordneten bilden zusammen mit dem Fürsten die Legislative (= gesetzgebende Gewalt). Bei Uneinigkeit zwischen dem Fürsten und dem Landtag entscheidet eine Volksabstimmung. Der Landtag beschliesst beispielsweise neue Gesetze oder stimmt über das Budget des Landes ab. Das macht er in sogenannten Landtagssitzungen. Zudem können ohne seine Zustimmung keine Gesetze erlassen oder abgeändert werden.
Nachdem ein Gesetz vom Landtag beschlossen worden ist, muss es noch vom Fürsten genehmigt, vom Regierungschef gegengezeichnet sowie im Landesgesetzblatt bekannt gegeben werden. Erst dann ist es eigentlich gültig.
Die 25 Landtagsabgeordneten werden in offener Listenwahl (= die von den Parteien nominierten Personen müssen nicht Mitglied der Partei sein) im Verhältniswahlrecht aus zwei Wahlkreisen gewählt, dem Oberland mit 15 Sitzen und dem Unterland mit 10 Sitzen.
Offizielle Seite des Landtags
Bei der Landtagswahl 2021 traten alle 5 bisher im Landtag vertretenen Parteien an:
Landtagswahlen
Du möchtest mehr über die Landtagswahlen erfahren? Dann informier dich hier:
Alle 4 Jahre wird in Liechtenstein der Landtag gewählt. Wenn du noch unschlüssig bist, wen du wählen sollst bzw. was der Landtag genau ist, bist du hier richtig.
Nachgefragt!
Wie stehen die liechtensteinischen Parteien zu den Themen Wählen ab 16, erleichterte Einbürgerung, (mehr) staatliche Förderung für erneuerbare Energien und Gleichstellung von homosexuellen Paaren?
Die Regierung (= Exekutive) hat die Aufgabe, die Dinge, die in den Gesetzen stehen, umzusetzen. Sie besteht aus 5 Mitgliedern (Regierungschef und vier Regierungsräten) und wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Die aktuellen Regierungsmitglieder sind:
Jedes Regierungsmitglied ist Leiter:in eines Ministeriums und trägt die Bezeichnung Minister:in. Die Regierung ist in folgende fünf Ministerien organisiert:
Der Regierung unterstellt ist die Liechtensteinische Landesverwaltung. Sie besteht aus 19 Ämtern, 27 zusätzlichen Dienststellen und anderen Einrichtungen.
Die Gerichte (= Judikative) haben dafür zu sorgen, dass Gesetze eingehalten und rechtmässig ausgeführt werden. Bei Verstössen kommt es im Rahmen der Rechtsprechung zu Sanktionen (= Strafen). Aufgeteilt sind die Gerichte in Angelegenheiten, die Zivil- (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und Strafsachen betreffen, in drei sogenannte Instanzen (= hierarchische Stellen):
Warum gibt es 3 Gerichte für Zivil- und Strafsachen? Ganz einfach! Angenommen, du wirst wegen eines Verstosses gegen das Gesetz angeklagt. Dann kommst du vor das Landgericht (= die 1. Instanz). Wenn du mit der Entscheidung des Landgerichts nicht einverstanden bist, hast du die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen und „Einspruch zu erheben“. Danach kommt deine Anklage vor das Obergericht (= 2. Instanz). Der Oberste Gerichtshof ist die höchste (3.) Instanz. Er entscheidet nur bei ganz speziellen Verfahren.
Neben diesen drei Gerichten gibt es noch den Verwaltungsgerichtshof und den Staatsgerichtshof. Sie haben spezielle Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
Offizielle Website der Gerichte
Liechtenstein umfasst insgesamt 11 Gemeinden, die zusammen das Staatsgebiet von Liechtenstein ausmachen. Unterteilt sind diese in Ober- und Unterland.
Oberland
Unterland
Die Gemeinden werden jeweils von einem Vorsteher /einer Vorsteherin geführt. Neben dem/der Vorsteher:in hat jede Gemeinde auch Gemeinderäte und eine Verwaltung. Bürgerinnen und Bürger können sich u. a. mit dem Initiativ- und ein Referendumsrecht am politischen Geschehen auf Gemeindeebene beteiligen. Das Initiativrecht bedeutet, dass Bürger:innen Vorschläge für Gesetze einbringen können. Ein Referendum ist ein Volksentscheid über eine bestimmte Frage.
Die Gemeinden in Liechtenstein können anders als viele Gemeinden in anderen Ländern (mit Ausnahme der Schweiz), zu einem grossen Teil autonom (= unabhängig, selbst) über viele Dinge entscheiden.
Du möchtest mehr über die Gemeindewahlen erfahren? Dann informier dich hier:
Gemeindewahlen
Alle 4 Jahre wird in den elf Gemeinden in Liechtenstein der/die Vorsteher:in und der Gemeinderat neu gewählt.
Das Volk hat in Liechtenstein viele Möglichkeiten, politisch aktiv zu werden und sich zu beteiligen:
Linksammlung zu politischen Themen.
Politik in Liechtenstein - Überblick
Kleines Staatskundelexikon mit wichtigen Begriffen
Eine liechtensteinische Staatskunde
Staatskunde Quiz
Selber politisch aktiv werden
Die Geschichte Liechtensteins in 165 Sekunden
Videoreportage zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Liechtenstein
In diesem Beitrag werden die hier aufgelisteten Möglichkeiten zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen noch einmal genauer beschrieben und weitere Möglichkeiten vorgestellt:
Partizipation
Jugendbeteiligung Liechtenstein (jubel)
Die Jugendbeteiligung Liechtenstein, kurz jubel, stellt eine Plattform für Jugendliche der Sekundarstufe I zur klassen-, schul- und gemeindeübergreifenden Vernetzung sowohl untereinander als auch mit Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft dar. jubel möchte, dass Kindern und Jugendliche in Angelegenheiten, die sie besonders betreffen, von ihrem Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen (können). Bei jubel mitmachen können die jeweiligen Klassensprecherinnen und Klassensprecher.
jubel backstage (+)
In Video-Interviews haben sich Regierungsmitglieder und Jugendschützerin Jennifer Rheinberger den Fragen von jubel-Jugendlichen gestellt. Vom Tagesablauf von Regierungsmitgliedern bis hin zu Detailfragen wie etwa der Legalisierung von Cannabis haben «Jubel Backstage» damit eine Plattform geschaffen, auf denen sich Jugendliche schnell ein Bild von Politikerinnen und Politikern und ihren Positionen machen können. Gut unterteilt, frisch und ungeschönt hält die Plattform durchaus auch für ältere Register interessante Standpunkte bereit und leistet damit einen Beitrag zur Überwindung der Distanz zwischen engagierten und interessierten Jugendlichen und der Politik.
Jugendrat Liechtenstein
Der Jugendrat bezweckt, die Teilnahme von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Liechtenstein am politischen Prozess zu verbessern und die politische Bildung zu fördern. Ausserdem setzt sich der Jugendrat zum Ziel, die jungen Erwachsenen neutral auf das Wählen vorzubereiten sowie diese zur Stimmabgabe zu bewegen.
Bei der Jugendsession kommen interessierten Jugendliche und jungen Erwachsenen des Landes im Landtagsplenarsaal zusammen, um über aktuelle Themen zu diskutieren und Lösungsansätze zu formulieren. Am Ende der Jugendsession werden diese Forderungen und Lösungsansätze der Politik übergeben.
Jugendsession
Ausserdem kannst du dich, auch wenn du noch nicht volljährig bist, bei den Jungparteien engagieren:
Junge FBP
Jugendunion
Junge Liste
DPL
Werde Teil des aha Jugendteams und engagiere dich als aha-Reporter*in und/oder als aha-Botschafter*in. Im aha-Jugendteam hast du die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Jugendlichen deine Ideen in Form von Beiträgen, Social Media Posts, Interviews, Videos, Podcasts oder anderen (grösseren) Projekte umzusetzen.
Anmeldung aha-Jugendteam
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aha-Jugendteam stellt sich vor
Lerne die Mitglieder des aha-Jugendteams kennen.
Linksammlung zu (aktuellen) politischen Themen und weiteren Möglichkeiten, sich (politisch) zu engagieren:
Klimaorganisation Liechtenstein
Die Klimaorganisation besteht aus 34 Jugendlichen, welche sich gegen den Klimawandel einsetzen und dazu z. Bsp. Klimastreiks organisieren.
Wählen ab 16
Politik in Liechtenstein
Wahlbeteiligung von jungen Liechtensteiner*innen bei den Gemeindewahlen 2019
Politik