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Diskriminierung melden


Diskriminierung ist strafbar – Toleranz ist dein Recht

 

Wusstest du…

… dass du Diskriminierungs-Vorfälle in Liechtenstein melden kannst?


 

Hast du selbst oder jemand, den du kennst Diskriminierung erfahren? Dann kannst du dich an den Verein für Menschenrechte (VMR) wenden und eine (anonyme) Meldung machen!

Warum solltest du Diskriminierung melden?

Es gibt gleich zwei gute Gründe, warum du Diskriminierungs-Vorfälle melden solltest:

  1. Hilft dir der Verein für Menschenrechte abzuklären, ob der Vorfall auch strafrechtliche Konsequenzen für den/die Täter:in hat, klärt dich über die nächsten Schritte auf und begleitet dich auf dem weiteren Weg.
  2. Hilfst du durch das Melden, eine gute Statistik der Diskriminierungs-Vorfälle zu erstellen. Das ist wichtig, denn dadurch wird aufgezeigt, dass Diskriminierung auch in Liechtenstein ein Problem ist. Dann ist die Politik gefordert zu handeln und mehr dagegen zu unternehmen.

WICHTIG: Du kannst eine Diskriminierung auch melden, wenn du sie beobachtet hast und nicht selbst davon betroffen warst!

Wie funktioniert die Meldung?

Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Kontaktiere den VMR (Verein für Menschenrechte) per Mail (info@vmr.li) oder telefonisch: +423 230 22 40
  2. Mache eine Meldung über das Kontaktformular auf der Website des VMR: menschenrechte.li/contact/
    Dort kannst du die Meldung auch ohne Namen (anonym) machen.

WICHTIG: Wenn du eine persönliche Beratung oder Abklärung in Bezug auf deine rechtlichen Möglichkeiten möchtest, darf die Meldung NICHT anonym sein & du musst angeben, wie man dich kontaktieren kann.

Was ist eine Diskriminierung?

Diskriminierung heisst, dass du wegen eines persönlichen Merkmals, z.B. deiner Religion, deines Geschlechts, deiner Herkunft (dazu gehört z.B. auch Sprache oder Hautfarbe), deines Alters, deiner sexuellen Orientierung oder einer Behinderung benachteiligt, herabgesetzt oder (körperlich oder verbal) angegriffen wirst.

Welche Diskriminierungsformen sind strafbar?

Wenn du zum Beispiel wegen deines Geschlechts oder deiner sexuellen Orientierung öffentlich beschimpft, herabgesetzt, bedroht oder lächerlich gemacht wirst oder weil du z.B. ein Kopftuch trägst, eine andere Sprache sprichst, eine Behinderung hast, einer bestimmten Kultur oder Religion angehörst oder eine bestimmte Weltanschauung vertrittst, dann ist das strafbar. Leider ist es nur strafbar, wenn es öffentlich passiert – also z.B. an der Bushaltestelle, auf dem Pausenhof, in einem Restaurant.

Ausserdem ist es strafbar, wenn man dich wegen dieser Merkmale daran hindert, öffentliche Orte zu betreten oder allgemeine Dienste in Anspruch zu nehmen – also z.B. ein Kino, eine Bar oder ein Restaurant zu besuchen, das Hallenbad zu betreten oder Bus zu fahren.

Wenn diskriminierende Inhalte (Sprüche, Fotos, Videos) verteilt und verbreitet werden – z.B. über soziale Medien, dann ist das ebenfalls strafbar.

Für dich da!

Wenn du nicht genau weisst, ob du ein Vorfall melden sollst oder nicht alleine zur Beratung gehen möchtest – wir vom aha sind für dich da, begleiten dich gerne und machen die Meldung mit dir gemeinsam.

Podcast-Serie

Wir haben mit acht queeren Menschen aus Liechtenstein über das Thema Alltagsdiskriminierung gesprochen. Die Podcasts kannst du hier nachhören.

Podcast 

Links

 




Zuletzt aktualisiert: 09/2023
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