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Was gilt es als Neulenker:in zu beachten?


Als Neulenker:in gilt es für dich einiges zu beachten. Hier findest du einen Überblick.

Probezeit

Wer in Liechtenstein den Führerausweis erwirbt ist keiner Probezeit ausgesetzt. Anders ist es in der Schweiz, bei der die Probezeit 3 Jahre beträgt. Diese beinhaltet besondere Regelungen. Eine dieser Regelungen ist der Alkoholgrenzwert von 0.1 Promille.

Zentrale Risikogruppe

Neulenkende zwischen 18 und 24 Jahren stellen eine zentrale Risikogruppe im Strassenverkehr dar. Strassenverkehrsunfälle sind in dieser Altersklasse die häufigste Todesursache. Etwa jede/r zweite Neulenkende erleidet nach einen Unfall, der in den meisten Fällen selbstverschuldet ist. Selbstüberschätzung, unangepasste Geschwindigkeit, mangelhafte Fahrfähigkeit, Müdigkeit sowie Alkohol- und Drogenkonsums stellen zentrale Unfallursachen dar. Auch Unaufmerksamkeit und Ablenkung spielen eine Rolle. Besonders häufig geschehen die Unfälle am Wochenende und nachts, wobei insbesondere männliche Neulenkende eine hohe Belastung aufweisen.

Wie stark die Verkehrsunfallzahlen bei jungen Erwachsenen ausschlagen, siehst du in folgender Grafik:

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist für Motorfahrzeuglenkerinnen und -lenker obligatorisch. Sie dient dazu, Schäden zu decken, die du bei einem Unfall anderen und deren Fahrzeuge zufügst. Darüber hinaus deckt sie allfällige Erwerbsausfälle dieser Personen, sofern die Ausfälle mit dem Unfall in Zusammenhang stehen. Schäden an dir oder deinem Fahrzeug sind nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Wichtig: Für Schäden, die du ohne rechtsmässige Fahrerlaubnis verursacht hast, bezahlt die Haftplichtversicherung nicht.

 




Zuletzt aktualisiert: 09/2023
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