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Wohnen


In Liechtenstein ist es nicht immer einfach, eine günstige Wohnung zu finden. Hier einige Tipps, wie deine Wohnungssuche trotzdem ein Erfolg werden kann. Auf dieser Seite findest du hilfreiche Informationen zur Wohnungssuche und Anlauf- und Beratungsstellen sowie Antworten zu Kosten, Förderungen.
 

Wohnungssuche

Mundpropaganda

Erzähle vielen FreundInnen, Verwandten, Bekannten und ArbeitskollegInnen, dass du eine Wohnung suchst. Bitte sie, in ihrem Bekanntenkreis herumzufragen und sich bei dir zu melden, wenn irgendwo etwas frei ist.

Manchmal hörst du, dass jemand für längere Zeit ins Ausland geht, ein Haus baut oder eine grössere Wohnung sucht – oder dass ein Paar zusammenzieht, das bisher in zwei Wohnungen gelebt hat. Dann frag gleich nach, was mit der jetzigen Wohnung geschehen wird. Vielleicht hast du Chancen, diese Wohnung zu übernehmen.

Viele Angebote werden gar nicht erst veröffentlicht und VermieterInnen verlassen sich auf Empfehlungen.

Wohnungsanzeigen in Tageszeitungen

Lies die Inserate in Zeitungen und gib selbst Kleinanzeigen im VaterlandLiewo auf. Schau auch auf dem „Schwarzen Brett“ in Einkaufszentren, Gemeindeverwaltungen oder Geschäften sowie im Liechtensteinischen Landeskanal oder Gemeindekanal nach. Ab und zu sind günstige Wohnungen ausgeschrieben. Eine weitere Möglichkeit ist im Internet unter kleininserate.li zu suchen.

Melde dich gleich bei dem/der WohnungsanbieterIn. Wenn du vertröstet wirst, weil es viele InteressentInnen gibt, frag nach, wie deine Chancen stehen. Gib für Rückrufe eine Telefonnummer an, unter der du gut erreichbar bist.

Tipp: Gib selbst Kleinanzeigen in Tageszeitungen und Gemeindeblättern auf. Solche Anzeigen sind nicht teuer. Sie sollten Angaben zu deiner Person enthalten und ebenfalls die Höhe der Miete, die du  bereit bist zu zahlen. Gib auch hier eine Telefonnummer an, unter der man dich gut erreichen kann.

Online Wohnungsbörsen

Auch im Internet kannst du Angebote finden oder eine Anzeige aufgeben:

Achtung: „Schwarze Schafe“ gibt es auch auf dem Wohnungsmarkt und es können unseriöse Angebote dabei sein. Sei deshalb vorsichtig und nimm zur ersten Wohnungsbesichtung am besten eineN FreundIn oder deine Eltern mit.

ImmobilienmaklerIn

Die Vermittlung über eineN ImmobilienmaklerIn kostet zwar meistens zwischen zwei und drei Monatsmieten (Provision), kann aber auch Zeit und Arbeit sparen. Informiere dich bei mehreren MaklerInnen über ihre Leistungen und die anfallenden Kosten, bevor du einen Vermittlungsvertrag abschliesst. Unterschreibe nichts, was du nicht genau durchgelesen und verstanden hast! 

Checklisten

Damit du bei deiner Wohnungssuche nichts vergisst, kannst du dir hier eine Checkliste anschauen (PDF).

Tipp: Wenn vor oder während des Einzuges Mängel entdeckt werden, unbedingt eine Mängelliste erstellen – ein Exemplar für dich und eines für den Vermieter, jeweils von beiden unterschrieben.

Fixkosten wie Versicherungen, Strom-, Wasser-, Fernseh- und Radiogebühren, Nebenkosten für die Wohnung (ca. 10% der Grundmiete) und Steuern darfst du nicht unterschätzen. Faustregel: Die Wohnung inkl. aller Nebenkosten sollte 1/3 des Nettolohnes nicht übersteigen. Zu den Ausgaben kommen noch die „persönlichen“ Kosten wie Krankenkasse, Ausgang/Taschengeld, Kleider, Wäsche, Telefon, Essen und Getränke, Ferien, Zahnarzt usw. (vgl. Budgetvorlagen von www.budgetberatung.ch)
Lies den Mietvertrag gut durch. Manchmal ist das Kleingedruckte schwer zu verstehen. Dann solltest du auf jeden Fall den Mut haben, nachzufragen, z.B. unter www.mieterverband.ch. In Liechtenstein gibt es leider keinen Mieterverband, man kann sich jedoch bei den Gerichtspraktikanten des Landesgerichts informieren. Diese können über die folgende Nummer erreicht werden: Tel: +423 236 61 11.

Kosten

Bevor du dich auf die Suche nach deinen eigenen vier Wänden machst, solltest du abklären, ob du es dir leisten kannst. Doch welche Kosten kommen auf dich zu?

Einmalige Kosten

Kaution:
Viele VermieterInnen verlangen eine Kaution (meistens drei Monatsmieten), um eventuelle Schäden abzudecken. Du bekommst die Kaution beim Auszug wieder zurück, ausser du hast Schäden in der Wohnung verursacht.

Tipp: Wenn du in die Wohnung einziehst, dokumentiere den Zustand der Wohnung durch Fotos oder ein Übergabeprotokoll, das von beiden Seiten unterschrieben wird – so sollte es beim Auszug keine Schwierigkeiten mit der Kaution geben. Bei Problemen kann die Mietervereinigung helfen.

Ablöse:
Oft wird von dem/der Vormieter/in bzw. dem/der Vermieter/in eine Ablöse für zurückgelassene Möbel oder andere Investitionen verlangt. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Wert der Möbel. 

Ablöse: Lass dir eine Bestätigung für die bezahlte Ablöse geben.

Umzugskosten:
Bedenke die Kosten für z.B. Umzugskartons, Klebeband, Müllsäcke, Benzingeld, Kosten für Nachsendeaufträge,…

 

Regelmässige Kosten

Miete:
im Mietvertrag festgelegt

Betriebskosten:
alle vorgeschriebenen Kosten, um den „Betrieb“ einer Wohnung aufrecht zu erhalten (z. B. Wasser, Müllabfuhr, Beleuchtung,…)

Nebenkosten:
Kosten für Strom und Gas

Haushaltsversicherung:
Zahlt sich auf jeden Fall aus! Zudem verlangt einE VermieterIn sehr oft eine Haushaltsversicherung von dir, als Teil des Mietvertrages.

Kreditraten:
monatliche Raten für die Rückzahlung, falls du für die Wohnungsfinanzierung einen Kredit aufgenommen hast.

weitere Kosten:
hängen von deinem persönlichen Lebensstil ab. Setz dich am besten einmal hin und schreibe eine Liste mit Dingen, die monatlich anfallen werden (Internetanschluss, Handygebühren, öffentliche Verkehrsmittel, Ausgehen u.a.).

Wohngemeinschaften

Vorteile einer Wohngemeinschaft (WG) sind die niedrigen Kosten und dass man mit anderen zusammen wohnt. Um das Zusammenleben angenehm und fair zu gestalten, braucht es jedoch meist klare Regelungen bzgl. Putzen und Einkaufen sowie Finanzierung (wer bezahlt wie viel für: Miete, Versicherung, Nahrungs-, Wasch- und Reinigungsmittel), die im voraus verhandelt werden müssen. Zudem ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen, die künftigen Mitbewohner/innen kennen zu lernen und bedacht auszusuchen. Es gibt verschiedene Arten der WG:

  • Mindestens 2 Personen schliessen als gemeinsame Mieter einen Hauptmietvertrag mit dem Vermieter ab.
  • Jedes WG-Mitglied schliesst einen eigenen Mietvertrag über das von ihm/ihr bewohnte Zimmer ab.
  • Der Mietvertrag wird von einem WG-Mitglied mit dem Vermieter abgeschlossen, ein Teil der Räume wird untervermietet (Zustimmung des Vermieters ist erforderlich).

Studentenwohnheime

In der Nähe von Universitäten oder Hochschulen findest du meistens Studentenwohnheime. Informiere dich direkt an deiner Uni. Hier findest du Infos zum Wohnheim der Universität Liechtenstein

Von Zuhause ausziehen

Ein Auszug von zu Hause ist, wenn du jünger als 18 Jahre alt bist, generell von der Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten/Eltern abhängig. Schließlich üben diese bis zu deiner Volljährigkeit die Obsorge (das Sorgerecht) aus und übernehmen damit auch deine Erziehung.

Willst du von Zuhause ausziehen und bist unter 18 Jahre alt, dann musst du neben den Vorschriften zur Obsorge auch beachten, dass du nur „beschränkt geschäftsfähig“ bist. Das heisst, du darfst mit dem Geld, das dir zur freien Verfügung steht (z. B. Lehrlingsentschädigung, Taschengeld, Ferienjob) finanzielle Verpflichtungen übernehmen, wenn du dadurch deine Existenz nicht gefährdest. Einen Mietvertrag kannst du nur dann abschliessen, wenn dir neben der Bezahlung der Miete auch noch genug Geld für die Ausgaben des täglichen Lebens (z. B. Nahrung, Kleidung, Schulsachen) übrig bleibt.

Zudem musst du eine selbstständige Lebensführung bewältigen können: pünktlich in die Schule/zur Arbeit kommen, den Haushalt ordentlich führen, alltägliche Verbindlichkeiten erfüllen,…

Achtung: Viele VermieterInnen schliessen prinzipiell keine Mietverträge mit unter 18-Jährigen ab.

Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind mit deinem Auszug einverstanden

Keine Schwierigkeiten sind zu erwarten, wenn deine Eltern dem Auszug zustimmen und du es auch bewältigen kannst, alleine zu leben. Sie sind für deinen Unterhalt verantwortlich, auch wenn du nicht mehr gemeinsam mit ihnen wohnst. Während sie den Unterhalt bisher in Form von Wohnen, Essen, Kleidung usw. geleistet haben, hast du nach deinem Auszug das Recht auf einen finanziellen Beitrag. Die Unterhaltspflicht deiner Eltern endet übrigens nicht, wenn du volljährig bist, sondern erst dann, wenn du deine Ausbildung abgeschlossen hast und für dich selbst sorgen kannst.

Zahlen deine Eltern keinen Unterhalt, dann kann dir, wenn du unter 18 Jahren alt bist, der Jugendschutz bei der Durchsetzung helfen. Hier klärt man dich über deine Rechte auf und hilft dir bei Problemen mit deinen Eltern – kostenlos, vertraulich und anonym.

Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind nicht mit deinem Auszug einverstanden

Falls du zu Hause eine sehr schwierige Situation hast und es einen wichtigen Grund gibt, von zu Hause auszuziehen, kannst du dies auch gegen den Willen deiner Erziehungsberechtigten durchsetzen. Hier geht es um Situationen, in denen deine Entwicklung und deine Gesundheit bedroht sind, zum Beispiel durch körperliche oder psychische Gewalt oder wenn du vernachlässigt wirst.

Kein wichtiger Grund wäre, dass dir die Vorschriften und Regeln deiner Eltern nicht passen, dass du ständig mit ihnen streitest und du endlich deine eigenen vier Wände haben willst.

Falls ein wichtiger Grund für deinen Auszug besteht, muss auch das Familiengericht seine Zustimmung zum Auszug geben. Deine Eltern sind verpflichtet, für dich Unterhalt zu zahlen, wenn du nicht mit ihnen zusammen lebst.

Hol dir in derartigen Situationen Unterstützung durch den Jugendschutz. Hier klärt man dich über deine Rechte auf und hilft dir bei Problemen mit deinen Eltern – kostenlos, vertraulich und anonym.

Unterstützung

Anträge auf Unterstützung können beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden. Mehr Infos gibt es im Merkblatt.

Soziale Wohnformen in Liechtenstein
Zu sozialen Wohnformen gehören zum Beispiel betreute Wohngemeinschaften für Jugendliche und Frauennotwohnungen. 




Zuletzt aktualisiert: 12/2023
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