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Brexit und Erasmus+


Auswirkung Brexit auf Erasmus+

In den vergangenen Monaten war der Austritt von Grossbritannien aus der EU ein grosses Thema in den Medien. Hier findest du die wichtigsten Informationen rund um den Brexit im Zusammenhang mit den EU-Programmen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps:

Aktuelle Situation

• Gemäss den Bestimmungen des EU-Gesetzes 2019-2020, das Einzelheiten zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 31. Januar 2020 enthält, wird das Vereinigte Königreich weiterhin uneingeschränkt und in vollem Umfang an den laufenden Programmen teilnehmen.

• Daher bleibt das britische Engagement für Erasmus+ und ESC in der aktuellen Programmphase unverändert.

• Dies bedeutet, dass alle bestehenden Erasmus+ und ESC-Projekte, an denen eine britische Organisation beteiligt ist, ihre Aktivitäten während der gesamten Projektdauer wie gewohnt durchführen können.

• Auch bei Anträgen im Jahr 2020 können britische Organisationen und Projekte mit einer britischen Partnerorganisation wie bisher eingereicht werden.

• Antragsteller können auch 2020 und während der gesamten Laufzeit ihres Projektes mit dem Vereinigten Königreich zusammenarbeiten. Dies bedeutet, dass weiterhin Teilnehmende von Grossbritannien entsendet oder dort aufgenommen werden können.

• Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat keine Verhandlungen geplant und die UK-Nationalagentur geht davon aus, dass alle diesbezüglichen Informationen von der Website gov.uk entfernt werden, sobald der EU-Gesetzesentwurf vom britischen Parlament in Kraft gesetzt wurde.

 

EU-Programme ab 2021

Zukünftige Teilnahme an den Programmen Erasmus + und European Solidarity Corps (2021-2027):

• Die britische Regierung hat erklärt, dass sie für die Teilnahme an den neuen Programmen von 2021 bis 2027 offen ist und dies Teil ihrer Verhandlungen mit der EU in den kommenden Monaten sein wird.




Zuletzt aktualisiert: 11/2020
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