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Sexismus in Werbungen


Sexismus in Werbungen (Kinderprodukte, Autos, Spülmaschinen) Vergleich von früher zu heute.

 

 
aha-Reporterin Lea Hofmänner
aha@aha.li 

Werbung begegnen wir täglich in unserem alltäglichen Leben, sei es auf im Internet, auf der Plakatwand, bei der Autobahn oder in deinem Briefkasten. Doch wie weit darf Werbung provozieren und somit auf sich aufmerksam machen? Wie sexistisch waren früher Werbungen und was hat sich bis heute verändert? In den folgenden Beispielen sieht man, wie sich Werbung in den letzten Jahrzehnten verändert hat.

 

Wann ist Werbung sexistisch?

Sexy ja, sexistisch nein! Leider ist Werbung immer noch sehr oft sexistisch.


Wird Werbung für den Bikini gemacht, kann das als sexy gelten (Bild links). Wird hingegen für das Sofa geworben (Bild rechts), muss man sich fragen, was die leicht bekleidete Frau denn auf dem Sofa zu suchen hat. Das wäre also ein Beispiel für Sexismus. Unser nachgestelltes Beispiel ist an die tolle Werbung von Pinkstinks angelehnt. 

 

Wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft, kann Werbung sexistisch sein:

  • Werbung, die ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis wiedergibt (ein Geschlecht wird überlegen/stärker als das andere dargestellt)
  • wenn Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zugeordnet werden (beispielsweise die Frau ist Hausfrau, der Mann Manager)
  • wenn Frauen nur auf ihre sexuelle Anziehung reduziert werden (beispielsweise durch den Werbespruch: „Warum Sie lieber in Gold als eine schöne Frau investieren sollten: weil Gold nie seinen Glanz verlieren wird“)
  • wenn Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich

Schweizer Lauterkeitskommission

In der Schweiz führte 2019 der Kanton Waadt nach 6 Jahren endlich das Verbot für geschlechterdiskriminierende Werbung ein. Das Ziel war, jede Werbung mit sexistischem Inhalt zu verhindern. Dazu musste jedoch erstmals sexistische Werbung definiert werden. Für diesen neuen Artikel wurde der Grundsatz aus der Schweizerischen Lauterkeitskomission übernommen, gemäss welchem «eine Werbung, die ein Geschlecht diskriminiert, indem sie die Würde von Frau oder Mann verletzt, unlauter» ist. Der Gesetzesentwurf umfasst also eindeutig Frauen und Männer ebenso wie Jugendliche und Kinder.

Die Grundsätze der Schweizerischen Lauterkeitskommission zur Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation verbieten geschlechterdiskriminierende Werbung. Der Grundsatz 3.11 lautet:

1. Werbung, die ein Geschlecht diskriminiert, indem sie die Würde von Frau oder Mann herabsetzt, ist unlauter.

2. Geschlechterdiskriminierende Werbung liegt insbesondere vor, wenn

  • Männern oder Frauen stereotype Eigenschaften zugeschrieben werden und damit die Gleichwertigkeit der Geschlechter infrage gestellt wird;
  • Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt oder zu verstehen gegeben wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;
  • das Kindes- und Jugendalter nicht mit erhöhter Zurückhaltung respektiert wird;
  • zwischen der das Geschlecht verkörpernden Person und dem beworbenen Produkt kein natürlicher Zusammenhang besteht;
  • die Person in rein dekorativer Funktion als Blickfang dargestellt wird;
  • eine unangemessene Darstellung von Sexualität vorliegt.

Kinderproduktewerbung früher & heute

Wie sexistisch waren früher Werbungen und was hat sich bis heute verändert? In den folgenden Beispielen sieht man, wie sich Werbung in den letzten Jahrzehnten verändert hat.

Kinderproduktewerbung früher

Kinderüberraschungsei, als es noch keine extra Mädchen/ Jungs Kindereier gab:

In der Kinderüberraschungseiwerbung von 1990 sieht man eine Familie, bestehend aus einem Mann, seiner Frau und ihrem Sohn. Der Vater bringt in der Werbung seinem Sohn ein Überraschungsei mit und am Ende ist die ganze Familie glücklich. „Erfüllt 3 Wünsche auf einmal“ ist der Slogan dieser Werbung. Zu dieser Zeit gab es nur eine Art des Produktes und es wurde nicht unterschieden, ob ein Mädchen oder Junge das Produkt kauft. Die Überraschungen in den Schokoladeneiern waren oft Helikopter, kleine Autos oder meist männliche Figürchen, wie zum Beispiel Schlümpfe oder Minions.

Kinderproduktewerbung heute

Kinderüberraschungsei 2017 als es schon extra pinke Designs gab:

In der Kinderüberraschungseiwerbung von 2017 sieht man einen Mann, der auf der Strasse auf Kinder zugeht und ihnen ein Überraschungsei schenkt, sodass die Kinder am Schluss glücklich sind. Zusätzlich zu den ursprünglichen Überraschungseiern, gibt es nun auch welche in einer pinken Verpackung mit Blumen darauf. In der Werbung gibt der Mann den Mädchen immer die Eier mit der pinken und den Jungs die Eier in der traditionellen Verpackung. Die Überraschungen in den traditionellen Eiern sind immer noch Helikopter, Autos und Figuren, welche oft männlich sind. In den Eiern mit der pinken Verpackung befinden sich eher weibliche Figuren wie Disney-Prinzessinnen. Man sieht hier also, dass sich das Produkt von einem früher für alle Kinder gedachten, in nun zwei Produkte, wobei jeweils eines für Jungs und eines für Mädchen gedacht ist, entwickelt hat.

Auch bei Klamotten sieht man diesen Trend. Früher hat man oft Unisex T-Shirts im Verkauf für Kinder. Heute findet man kaum mehr solche Unisex Kleider, sondern geschlechtsspezifische T-Shirts. In Mädchenabteilungen findet man die pinken T-Shirts mit Barbie Motiven und bei den Jungen blaue T-Shirts mit Superman Motiven.

 

Autowerbungen

Autowerbungen früher

1996 gab es ein Werbeplakat von Daihatsu, welches mit dem Spruch „Picks up five time more women than a Lamborghini“ warb.

Autowerbungen heute

Im Audi Werbespot von 2020 sieht man die technischen Fortschritte, die Audi in den letzten Jahren gemacht hat. Der Hauptfokus des Werbeclips liegt auf dem Auto und der Vermittlung von Informationen. Dabei sitzt eine Frau hinter dem Steuer und während man das fahrende Auto sieht, werden Informationen eingeblendet. Der Werbespot ist dabei sehr informativ und sachlich gestaltet. Diese Werbung ist im Kontrast zur anderen Werbung keine Erinnerungswerbung, sondern die Werbung zur Informationsübermittlung eines neuen Produkts. Früher wurden öfter Erinnerungswerbungen mit provokanten Inhalten für Aufmerksamkeit gemacht, heute findet man noch einzelne Fälle, die meisten Werbungen dienen aber nur zur Information und Vorstellung eines neuen Autos.

Spülmaschinenwerbungen

Spülmaschinenwerbungen früher

Miele hatte schon früher oft Männer in den Werbungen:

Man sieht in der Werbung von 1962 bis 1964, wie ein Mann einen Stapel voll mit Kleidern macht und eine Waschmaschine diese dann wäscht. Es gab also schon früher Männer in diesen Werbungen. Trotzdem war es früher noch typischer, eine Hausfrau in solchen Werbungen zu benutzen, heute benutzt man oft ganze Familien.

Spülmittelwerbung mit Frauen:

In dieser Spülmittelwerbung von 1968 sieht man eine typische Werbung dieser Zeit, in der Frauen in einem Waschraum vorkommen und Kleider waschen, während sie reden. Damals herrschte noch das Bild, dass Frauen Hausfrauen sind und zu Hause bleiben und putzen oder sich um ihre Kinder kümmern.

Spülmaschinenwerbungen heute:

In dieser Werbung von 2017 wird eine Spülmaschine beworben und dafür werden ein Mann und eine Frau gezeigt, die zusammen bei einer Party Geschirr abräumen und dieses in die Spülmaschine einräumen und waschen lassen.

Es gibt immer noch sexistische Werbung, sei es, weil die Einstellung der Leute noch die gleiche ist oder die Hersteller*innen  der Werbungen absichtlich provokante Werbung für Aufmerksamkeit produzieren. Insgesamt gibt es aber heutzutage weniger sexistische Werbungen als früher.

Sexistische Werbung melden

Eine Möglichkeit, sexistische Werbung zu melden ist über die Werbemelder*in. Dabei kannst du per Handy (natürlich auch vom Rechner) sexistische Werbung melden, die du fotografiert oder im Netz gefunden hast. Einfach auf deinem Gerät das Webformular aufrufen, das Foto hochladen und sagen, wo du es aufgenommen hast:

Wenn man der Meinung ist, dass eine Werbung sexistisch sei, kann man dies auch bei der Lauterkeitskommission beanstanden. Auf deren Website findet man Infos, wie man eine Beschwerde schreibt und einreicht. Zusätzlich findet man ein Beschwerdeformular und eine Musterbeschwerde zum Herunterladen:

In der Schweiz gibt es jedoch kein landweites geltendes Gesetz, welches sexistische Werbung verbietet. Vereinzelte Kantone oder Städte führten jedoch solche Regelungen ein.

Eine landesweite Regelung würde der Bekämpfung von sexistischer Werbung sicher helfen. Auf der anderen Seite muss man beachten, dass ein solches Gesetz je nach Art und Weise der Umsetzung grundlegenden Grundrechten widerspräche. So verstiesse es gegen die in der Verfassung geregelten Medienfreiheit und der daraus folgend der Wirtschaftsfreiheit.

Weiterführende Links

Quellenangaben:

 




Zuletzt aktualisiert: 03/2023
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