Selbst Initiative ergreifen und eigene europäische Projekte auf die Beine stellen. Mit transnationalen Jugendinitiativen ist dies für junge Menschen möglich. Bestandteile einer Transnationalen Jugendinitiative Folgende Aktivitäten können Bestandteile einer Transnationalen Jugendinitiative sein: Veranstaltungen zur Anregung von bürgerschaftlichem Engagement unter Jugendlichen (Debatten, Konferenzen, Events, Konsultationen, Initiativen zu europäischen Themen). Projekte, die einen Nutzen für die lokale Gemeinschaft haben (z.B. zur Unterstützung von älteren Menschen, Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit besonderen Bedürfnissen). Künstlerische und kulturelle Aktivitäten (Theater, Ausstellungen, Musikaufführungen, Diskussionsforen,…). Aufbau von Netzwerken von gemeinnützigen Unternehmen, Nicht- Regierungsorganisationen, Vereinen. Entwicklung und Implementierung von Trainings zum Thema „Soziales Unternehmertum“. Dauer Sechs Monate bis zwei Jahre. Partner Mindestens zwei Partnerorganisationen oder informelle Gruppen junger Menschen aus zwei Programmländern. Teilnehmer Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahre, die in gemeinnützigen Organisationen oder als informelle Gruppen zusammengeschlossen sind. Im Falle von informellen Gruppen muss mindestens eine Person pro Gruppe volljährig sein, um als gesetzlicher Vertreter der Gruppe agieren zu können. Jugendinitiativen können sich von einem Coach unterstützen lassen, der die Gruppe von aussen begleitet und unterstützt, jedoch keine aktive Rolle in der Projektumsetzung einnimmt. Förderfähige Länder Programmländer EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern Länder ausserhalb der EU: Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei Antragstellung Die Aktivität wird bei der Nationalagentur des koordinierenden Projektpartners im Namen aller Partnerorganisationen beantragt. Entscheidung, Vertragsausfertigung und Förderung erfolgt durch die Nationalagentur, bei welcher der Antrag eingereicht wird. Antragsfristen 2020 Für alle Aktionen müssen, um Fördermittel zu erhalten, Anträge eingereicht werden. Nächste Antragsfristen: aha-grau 2021 Antragsfristen Neue Daten folgen bald... Förderung in Liechtenstein Projektmanagement und -umsetzung (monatliche Pauschale: koordinierende Organisation 500.- €; Partnerorganisationen 250.- €; max. 2’750.- € / Monat) Abhängig von den geplanten Aktivitäten innerhalb der Jugendinitiative ist die Förderung weiterer Kosten möglich: Transnationale Treffen der Projektpartner (Pauschale pro Person und Treffen, bei Entfernung zw. 100 und 1’999 km = 575.- €; ab 2’000 km = 760.- €; Total max. 23’000.- € / Jahr) Geistige Produkte (Pauschale pro Tag, gestaffelt nach Ländern und Gruppen, zwischen 39.- und 294.- € pro Tag und Person) Multiplikator/-innentreffen (Pauschale pro TN; 100.- € bei TN aus dem Inland; 200.- € bei TN aus dem Ausland; Total max. 30’000.- € pro Projekt) Sonderkosten (75% Beitrag zu realen Kosten) Besonderer Unterstützungsbedarf (100% der realen Kosten) Ein Projekt kann, muss aber nicht, alle Bestandteile enthalten. Maximale Förderung 150’000.- € pro Jahr bzw. 12’500.- € pro Monat.